[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dora-erwgr-31-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dora","über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060\u002F2009, (EU) Nr. 648\u002F2012, (EU) Nr. 600\u002F2014, (EU) Nr. 909\u002F2014 und (EU) 2016\u002F1011","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32022R2554",13371020,"ErwGr. 31","erwgr-31",null,"Erwägungsgründe","Unter Berücksichtigung der potenziellen Systemrisiken, die mit der verstärkten Auslagerung und der Konzentration der Abhängigkeiten von IKT-Drittdienstleistern verbunden sind, und in Anbetracht nationaler Regelungen, die den Finanzaufsichtsbehörden unzureichend Werkzeuge bereitstellen, die geeignet sind, die Folgen der bei kritischen IKT-Drittdienstleistern auftretenden IKT-Risiken zu quantifizieren, zu qualifizieren und zu beheben, muss ein geeigneter Überwachungsrahmen geschaffen werden, der eine kontinuierliche Überwachung der Tätigkeiten von IKT-Drittdienstleistern, bei denen es sich um für Finanzunternehmen kritische IKT-Drittdienstleister handelt, ermöglicht und zugleich bei Kunden, bei denen es sich nicht um Finanzunternehmen handelt, Vertraulichkeit und Sicherheit gewährleistet. Auch wenn mit der gruppeninternen Bereitstellung von IKT-Dienstleistungen spezifische Risiken und Vorteile einhergehen, sollte sie nicht automatisch als weniger riskant angesehen werden als die Bereitstellung von IKT-Dienstleistungen durch Dienstleister außerhalb einer Finanzgruppe und sollte daher demselben Rechtsrahmen unterliegen. Wenn IKT-Dienstleistungen innerhalb einer Finanzgruppe bereitgestellt werden, könnten Finanzunternehmen möglicherweise jedoch ein höheres Maß an Kontrolle über gruppeninterne Dienstleister haben, was bei der Gesamtrisikobewertung berücksichtigt werden sollte.","DORA - Erwägungsgründe - ErwGr. 31\n\nUnter Berücksichtigung der potenziellen Systemrisiken, die mit der verstärkten Auslagerung und der Konzentration der Abhängigkeiten von IKT-Drittdienstleistern verbunden sind, und in Anbetracht nationaler Regelungen, die den Finanzaufsichtsbehörden unzureichend Werkzeuge bereitstellen, die geeignet sind, die Folgen der bei kritischen IKT-Drittdienstleistern auftretenden IKT-Risiken zu quantifizieren, zu qualifizieren und zu beheben, muss ein geeigneter Überwachungsrahmen geschaffen werden, der eine kontinuierliche Überwachung der Tätigkeiten von IKT-Drittdienstleistern, bei denen es sich um für Finanzunternehmen kritische IKT-Drittdienstleister handelt, ermöglicht und zugleich bei Kunden, bei denen es sich nicht um Finanzunternehmen handelt, Vertraulichkeit und Sicherheit gewährleistet. Auch wenn mit der gruppeninternen Bereitstellung von IKT-Dienstleistungen spezifische Risiken und Vorteile einhergehen, sollte sie nicht automatisch als weniger riskant angesehen werden als die Bereitstellung von IKT-Dienstleistungen durch Dienstleister außerhalb einer Finanzgruppe und sollte daher demselben Rechtsrahmen unterliegen. Wenn IKT-Dienstleistungen innerhalb einer Finanzgruppe bereitgestellt werden, könnten Finanzunternehmen möglicherweise jedoch ein höheres Maß an Kontrolle über gruppeninterne Dienstleister haben, was bei der Gesamtrisikobewertung berücksichtigt werden sollte.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 28","erwgr-28",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 32","erwgr-32",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 33","erwgr-33",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 34","erwgr-34",[],false]