[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dora-erwgr-55-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dora","über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060\u002F2009, (EU) Nr. 648\u002F2012, (EU) Nr. 600\u002F2014, (EU) Nr. 909\u002F2014 und (EU) 2016\u002F1011","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32022R2554",13371044,"ErwGr. 55","erwgr-55",null,"Erwägungsgründe","Die ESA sollten beauftragt werden, die Durchführbarkeit und die Bedingungen für eine mögliche Zentralisierung von Meldungen über IKT-bezogene Vorfälle auf Unionsebene zu bewerten. Eine solche Zentralisierung könnte in einer einheitlichen EU-Plattform für die Meldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle bestehen, die die entsprechenden Meldungen entweder direkt entgegennimmt und die zuständigen nationalen Behörden automatisch benachrichtigt oder lediglich die von den zuständigen nationalen Behörden übermittelten einschlägigen Meldungen zentralisiert und somit eine Koordinierungsfunktion wahrnimmt. Die ESA sollten beauftragt werden, in Absprache mit der EZB und der ENISA einen gemeinsamen Bericht über die Machbarkeit der Einrichtung einer einheitlichen EU-Plattform auszuarbeiten.","DORA - Erwägungsgründe - ErwGr. 55\n\nDie ESA sollten beauftragt werden, die Durchführbarkeit und die Bedingungen für eine mögliche Zentralisierung von Meldungen über IKT-bezogene Vorfälle auf Unionsebene zu bewerten. Eine solche Zentralisierung könnte in einer einheitlichen EU-Plattform für die Meldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle bestehen, die die entsprechenden Meldungen entweder direkt entgegennimmt und die zuständigen nationalen Behörden automatisch benachrichtigt oder lediglich die von den zuständigen nationalen Behörden übermittelten einschlägigen Meldungen zentralisiert und somit eine Koordinierungsfunktion wahrnimmt. Die ESA sollten beauftragt werden, in Absprache mit der EZB und der ENISA einen gemeinsamen Bericht über die Machbarkeit der Einrichtung einer einheitlichen EU-Plattform auszuarbeiten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 54","erwgr-54",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 53","erwgr-53",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 52","erwgr-52",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 56","erwgr-56",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 57","erwgr-57",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 58","erwgr-58",[],false]