[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dora-erwgr-68-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dora","über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060\u002F2009, (EU) Nr. 648\u002F2012, (EU) Nr. 600\u002F2014, (EU) Nr. 909\u002F2014 und (EU) 2016\u002F1011","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32022R2554",13371057,"ErwGr. 68","erwgr-68",null,"Erwägungsgründe","Um die Fähigkeit eines IKT-Drittdienstleisters, sichere Dienstleistungen für ein Finanzunternehmen ohne nachteilige Auswirkungen auf dessen digitale operationale Resilienz zu erbringen, regelmäßig zu bewerten und zu überwachen, sollten einige wesentliche Vertragsbestandteile mit IKT-Drittdienstleistern harmonisiert werden. Diese Harmonisierung sollte Mindestbereiche abdecken, die — unter dem Gesichtspunkt, dass ein Finanzunternehmen seine digitale Resilienz sicherstellen muss, da es in hohem Maße von der Stabilität, der Funktionalität, der Verfügbarkeit und der Sicherheit der beanspruchten IKT-Dienstleistungen abhängig ist — für eine umfassende Überwachung der von einem IKT-Drittdienstleister möglicherweise ausgehenden Risiken durch das Finanzunternehmen von entscheidender Bedeutung sind.","DORA - Erwägungsgründe - ErwGr. 68\n\nUm die Fähigkeit eines IKT-Drittdienstleisters, sichere Dienstleistungen für ein Finanzunternehmen ohne nachteilige Auswirkungen auf dessen digitale operationale Resilienz zu erbringen, regelmäßig zu bewerten und zu überwachen, sollten einige wesentliche Vertragsbestandteile mit IKT-Drittdienstleistern harmonisiert werden. Diese Harmonisierung sollte Mindestbereiche abdecken, die — unter dem Gesichtspunkt, dass ein Finanzunternehmen seine digitale Resilienz sicherstellen muss, da es in hohem Maße von der Stabilität, der Funktionalität, der Verfügbarkeit und der Sicherheit der beanspruchten IKT-Dienstleistungen abhängig ist — für eine umfassende Überwachung der von einem IKT-Drittdienstleister möglicherweise ausgehenden Risiken durch das Finanzunternehmen von entscheidender Bedeutung sind.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 67","erwgr-67",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 66","erwgr-66",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 65","erwgr-65",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 69","erwgr-69",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 70","erwgr-70",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 71","erwgr-71",[],false]