[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dora-erwgr-86-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dora","über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060\u002F2009, (EU) Nr. 648\u002F2012, (EU) Nr. 600\u002F2014, (EU) Nr. 909\u002F2014 und (EU) 2016\u002F1011","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32022R2554",13371075,"ErwGr. 86","erwgr-86",null,"Erwägungsgründe","Um die mehrschichtige institutionelle Architektur im Bereich der Finanzdienstleistungen zu nutzen, sollte der Gemeinsame Ausschuss der ESA im Einklang mit seinen Aufgaben im Bereich Cybersicherheit weiterhin die sektorübergreifende Gesamtkoordinierung für alle Fragen im Zusammenhang mit IKT-Risiken gewährleisten. Er sollte dabei durch einen neuen Unterausschuss (Überwachungsforum) unterstützt werden, der sowohl Einzelentscheidungen, die sich an kritische IKT-Drittdienstleister richten, als auch die Herausgabe gemeinsamer Empfehlungen, insbesondere in Bezug auf das Benchmarking der Überwachungsprogramme kritischer IKT-Drittdienstleister und zur Ermittlung bewährter Verfahren zur Bewältigung von Problemen im Zusammenhang mit IKT-Konzentrationsrisiken, vorbereitet.","DORA - Erwägungsgründe - ErwGr. 86\n\nUm die mehrschichtige institutionelle Architektur im Bereich der Finanzdienstleistungen zu nutzen, sollte der Gemeinsame Ausschuss der ESA im Einklang mit seinen Aufgaben im Bereich Cybersicherheit weiterhin die sektorübergreifende Gesamtkoordinierung für alle Fragen im Zusammenhang mit IKT-Risiken gewährleisten. Er sollte dabei durch einen neuen Unterausschuss (Überwachungsforum) unterstützt werden, der sowohl Einzelentscheidungen, die sich an kritische IKT-Drittdienstleister richten, als auch die Herausgabe gemeinsamer Empfehlungen, insbesondere in Bezug auf das Benchmarking der Überwachungsprogramme kritischer IKT-Drittdienstleister und zur Ermittlung bewährter Verfahren zur Bewältigung von Problemen im Zusammenhang mit IKT-Konzentrationsrisiken, vorbereitet.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 85","erwgr-85",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 84","erwgr-84",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 83","erwgr-83",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 87","erwgr-87",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 88","erwgr-88",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 89","erwgr-89",[],false]