[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dsa-art-7-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dsa","über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000\u002F31\u002FEG (Gesetz über digitale Dienste)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32022R2065",13371971,"Art. 7","art-7","Freiwillige Untersuchungen auf Eigeninitiative und Einhaltung der Rechtsvorschriften","KAPITEL II HAFTUNG DER ANBIETER VON VERMITTLUNGSDIENSTEN","Die Anbieter von Vermittlungsdiensten kommen für die in den Artikeln 4, 5 und 6 genannten Haftungsausschlüsse auch dann in Betracht, wenn sie auf Eigeninitiative nach Treu und Glauben und sorgfältig freiwillige Untersuchungen durchführen oder andere Maßnahmen zur Erkennung, Feststellung und Entfernung rechtswidriger Inhalte oder zur Sperrung des Zugangs zu rechtswidrigen Inhalten treffen oder die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Anforderungen des Unionsrechts und des nationalen Rechts im Einklang mit dem Unionsrecht und insbesondere den Anforderungen dieser Verordnung nachzukommen.","DSA - KAPITEL II HAFTUNG DER ANBIETER VON VERMITTLUNGSDIENSTEN - Art. 7 Freiwillige Untersuchungen auf Eigeninitiative und Einhaltung der Rechtsvorschriften\n\nDie Anbieter von Vermittlungsdiensten kommen für die in den Artikeln 4, 5 und 6 genannten Haftungsausschlüsse auch dann in Betracht, wenn sie auf Eigeninitiative nach Treu und Glauben und sorgfältig freiwillige Untersuchungen durchführen oder andere Maßnahmen zur Erkennung, Feststellung und Entfernung rechtswidriger Inhalte oder zur Sperrung des Zugangs zu rechtswidrigen Inhalten treffen oder die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Anforderungen des Unionsrechts und des nationalen Rechts im Einklang mit dem Unionsrecht und insbesondere den Anforderungen dieser Verordnung nachzukommen.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 6","Hosting","art-6",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 5","„Caching“","art-5",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 4","„Reine Durchleitung“","art-4",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 8","Keine allgemeine Verpflichtung zur Überwachung oder aktiven Nachforschung","art-8",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 9","Anordnungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte","art-9",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 10","Auskunftsanordnungen","art-10",[],false]