[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dsgvo-art-15-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":108},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dsgvo","zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95\u002F46\u002FEG (Datenschutz-Grundverordnung)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32016R0679",13373125,"Art. 15","art-15","Auskunftsrecht der betroffenen Person","KAPITEL III Rechte der betroffenen Person","(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen: a) die Verarbeitungszwecke; b) die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden; c) die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen; d) falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer; e) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung; f) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde; g) wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten; h) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.\n(2) Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Artikel 46 im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.\n(3) Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.\n(4) Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 1b darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.","DSGVO - KAPITEL III Rechte der betroffenen Person - Abschnitt 2 Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten - Art. 15 Auskunftsrecht der betroffenen Person\n\n(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen: a) die Verarbeitungszwecke; b) die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden; c) die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen; d) falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer; e) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung; f) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde; g) wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten; h) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.\n(2) Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Artikel 46 im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.\n(3) Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.\n(4) Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 1b darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.\n\nSchlagworte: Auskunftsrecht, Auskunftsanspruch, Datenauskunft, DSAR",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 2 Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 14","Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden","art-14",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 13","Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person","art-13",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 12","Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person","art-12",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 16","Recht auf Berichtigung","art-16",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 17","Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)","art-17",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 18","Recht auf Einschränkung der Verarbeitung","art-18",[50,57,64,68,73,79,85,90,96,102],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 22.04.2026 – 2 BvR 264\u002F26","ECLI:DE:BVerfG:2026:rk20260422.2bvr026426",null,"2026-04-22","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE465482601.zip","rechtsprechung",{"title":58,"ecli":59,"leitsatz":60,"date":61,"source_url":62,"source_type":63},"C-526\u002F24 – Brillen Rottler GmbH & Co. KG gegen TC","ECLI:EU:C:2026:216","Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016\u002F679 – Art. 12 Abs. 5 – Art. 15 Abs. 1 – Recht der betroffenen Person auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten – Recht des Verantwortlichen, sich zu weigern, aufgrund des Antrags auf Auskunft tätig zu werden – Exzessiver Charakter des Antrags – Rechtsmissbrauch – Erster Antrag auf Auskunft – Haftung und Recht auf Schadensersatz – Art. 82 Abs. 1 – Klage wegen Verletzung des Auskunftsrechts – Immaterieller Schaden – Verlust der Kontrolle über die personenbezogenen Daten","2026-03-19","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:62024CJ0526","eurlex_caselaw",{"title":65,"ecli":66,"leitsatz":53,"date":61,"source_url":67,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 19.03.2026 – I ZB 108\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:190326BIZB108.25.0","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE706162026.zip",{"title":69,"ecli":70,"leitsatz":53,"date":71,"source_url":72,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 17.03.2026 – I ZB 101\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:170326BIZB101.25.0","2026-03-17","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE706252026.zip",{"title":74,"ecli":75,"leitsatz":76,"date":77,"source_url":78,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 24.02.2026 – VI ZR 430\u002F24","ECLI:DE:BGH:2026:240226UVIZR430.24.0","Zur Frage des Vorliegens einer gewillkürten Prozessstandschaft.","2026-02-24","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE705292026.zip",{"title":80,"ecli":81,"leitsatz":82,"date":83,"source_url":84,"source_type":56},"BFH, Beschl. v. 11.02.2026 – IX E 3\u002F26","ECLI:DE:BFH:2026:B.110226.IXE3.26.0","1. NV: Für ein vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit geführtes Verfahren, in dem ein auf Art. 15 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gestützter Auskunftsanspruch geltend gemacht wird, ist der Auffangstreitwert von 5.000 € gemäß § 52 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG) zugrunde zu legen, es sei denn, es lässt sich ohne weitere Ermittlungen aus dem Antrag oder aus dem Vorbringen des Klägers eine hiervon betragsmäßig abweichende individuelle Bemessung des Streitwerts nachvollziehbar ableiten.\n2. NV: Wird ein Schadenersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO geltend gemacht, dieser aber nicht näher beziffert, ist ebenfalls der Auffangstreitwert von 5.000 € nach § 52 Abs. 2 GKG anzusetzen.\n3. NV: Für die Ermittlung des Streitwerts eines Verfahrens ist es unbeachtlich, ob die Klage zulässig ist.","2026-02-11","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE202650035.zip",{"title":86,"ecli":87,"leitsatz":53,"date":88,"source_url":89,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 05.02.2026 – I ZB 98\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:050226BIZB98.25.0","2026-02-05","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE703142026.zip",{"title":91,"ecli":92,"leitsatz":93,"date":94,"source_url":95,"source_type":56},"BVerwG, Beschl. v. 03.02.2026 – 6 AV 1.26","ECLI:DE:BVerwG:2026:030226B6AV1.26.0","1. Die bloße Geltendmachung einer \"institutionellen Befangenheit\" sämtlicher Richter eines zuständigen Gerichts reicht für eine Verhinderung im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 1 VwGO nicht aus. Erforderlich ist vielmehr der Nachweis einer erfolgreichen Ablehnung so vieler an einem Gericht tätiger Richter, dass die für eine Entscheidung notwendige Anzahl von Berufsrichtern nicht mehr erreicht wird.\n2. Es begründet für sich genommen keine Befangenheit, dass Verwaltungsrichter über die Rechtmäßigkeit des von ihrem Verwaltungsgerichts- oder Oberverwaltungsgerichtspräsidenten zu vertretenden Handelns der Gerichtsverwaltung zu entscheiden haben.","2026-02-03","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE202600132.zip",{"title":97,"ecli":98,"leitsatz":99,"date":100,"source_url":101,"source_type":56},"BFH, Urt. v. 27.01.2026 – IX R 10\u002F24","ECLI:DE:BFH:2026:U.270126.IXR10.24.0","1. NV: Art. 15 Abs. 1 und 3 der Datenschutz-Grundverordnung vermittelt keinen Anspruch auf Akteneinsicht (Anschluss an Senatsurteile vom 14.01.2025 - IX R 25\u002F22, BFHE 287, 337, Rz 46; vom 08.04.2025 - IX R 27\u002F22, Rz 12, und vom 15.07.2025 - IX R 25\u002F24, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Rz 48).\n2. NV: Die Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts gemäß § 119 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung setzt voraus, dass die Tatsachen bezeichnet werden, die den Verfahrensmangel ergeben und nicht nur \"auf Verdacht\" eine unvorschriftsmäßige Besetzung der Richterbank gerügt wird, die das Revisionsgericht dann in tatsächlicher Hinsicht zu prüfen hätte.","2026-01-27","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE202650075.zip",{"title":103,"ecli":104,"leitsatz":105,"date":106,"source_url":107,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 18.12.2025 – I ZR 115\u002F25","ECLI:DE:BGH:2025:181225UIZR115.25.0","Informationen zum Beitragsverlauf eines privaten Krankenversicherungsvertrags (nämlich zu Zeitpunkt und Höhe des Alt- und Neubeitrags für jede stattgefundene Beitragsanpassung, zum Zeitpunkt erfolgter Tarifwechsel unter Angabe des Herkunfts- und Zieltarifs und zum Zeitpunkt erfolgter Tarifbeendigungen) stellen nur dann personenbezogene Daten im Sinne von Art. 15 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 4 Nr. 1 DSGVO dar, wenn sie mit einer bestimmten Person verknüpft sind, die Person also auf Grundlage der Informationen identifiziert ist oder (direkt oder indirekt) identifiziert werden kann (Vergleiche EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2016 - C-582\u002F14, NJW 2016, 3579 [juris Rn. 47 bis 49] - Breyer; Urteil vom 7. März 2024 - C-604\u002F22, EuGRZ 2024, 111 [juris Rn. 37 bis 39] - IAB Europe\u002FGegevensbeschermingsautoriteit). Dass eine Information einen Sachverhalt betrifft, der Auswirkungen auf eine bestimmte Person hat, reicht für die Annahme eines personenbezogenen Datums allein nicht aus.","2025-12-18","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE729812025.zip",false]