[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dual_use-art-19-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dual_use","über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Neufassung)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-11-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32021R0821",13338608,"Art. 19","art-19",null,"KAPITEL IV ÄNDERUNG DER LISTEN VON GÜTERN MIT DOPPELTEM VERWENDUNGSZWECK UND DER BESTIMMUNGSZIELE","(1) Delegierte Rechtsakte, die nach diesem Artikel erlassen werden, treten umgehend in Kraft und sind anwendbar, solange keine Einwände gemäß Absatz 2 erhoben werden. Bei der Übermittlung eines delegierten Rechtsakts an das Europäische Parlament und den Rat werden die Gründe für die Anwendung des Dringlichkeitsverfahrens angegeben.\n(2) Das Europäische Parlament oder der Rat können gemäß dem Verfahren des Artikels 18 Absatz 6 Einwände gegen einen delegierten Rechtsakt erheben. In diesem Fall hebt die Kommission den Rechtsakt unverzüglich nach der Übermittlung des Beschlusses des Europäischen Parlaments oder des Rates, Einwände zu erheben, auf.","DUAL_USE - KAPITEL IV ÄNDERUNG DER LISTEN VON GÜTERN MIT DOPPELTEM VERWENDUNGSZWECK UND DER BESTIMMUNGSZIELE - Art. 19\n\n(1) Delegierte Rechtsakte, die nach diesem Artikel erlassen werden, treten umgehend in Kraft und sind anwendbar, solange keine Einwände gemäß Absatz 2 erhoben werden. Bei der Übermittlung eines delegierten Rechtsakts an das Europäische Parlament und den Rat werden die Gründe für die Anwendung des Dringlichkeitsverfahrens angegeben.\n(2) Das Europäische Parlament oder der Rat können gemäß dem Verfahren des Artikels 18 Absatz 6 Einwände gegen einen delegierten Rechtsakt erheben. In diesem Fall hebt die Kommission den Rechtsakt unverzüglich nach der Übermittlung des Beschlusses des Europäischen Parlaments oder des Rates, Einwände zu erheben, auf.",{"kapitel":18},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"Art. 18","art-18",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"Art. 17","art-17",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"Art. 16","art-16",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"Art. 20","art-20",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"Art. 21","art-21",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"Art. 22","art-22",[],false]