[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dual_use-erwgr-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":26,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dual_use","über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Neufassung)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-11-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32021R0821",13338547,"ErwGr. 2","erwgr-2",null,"Erwägungsgründe","Mit dieser Verordnung soll sichergestellt werden, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten im Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck allen einschlägigen Erwägungen in vollem Umfang Rechnung tragen. Zu den einschlägigen Erwägungen gehören internationale Verpflichtungen und Zusagen, Verpflichtungen im Rahmen einschlägiger Sanktionen, Erwägungen der nationalen Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich derjenigen, die im Gemeinsamen Standpunkt 2008\u002F944\u002FGASP des Rates (3), unter anderem in Bezug auf die Menschenrechte, enthalten sind, sowie Erwägungen zur beabsichtigten Endverwendung und zur Gefahr einer Umlenkung. Mit dieser Verordnung zeigt die Union, dass sie entschlossen ist, solide rechtliche Vorgaben in Bezug auf Güter mit doppeltem Verwendungszweck aufrechtzuhalten sowie den Austausch einschlägiger Informationen zu stärken und für mehr Transparenz zu sorgen. Bei Gütern für digitale Überwachung sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten insbesondere das Risiko berücksichtigen, dass sie im Zusammenhang mit interner Repression oder der Begehung schwerwiegender Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht verwendet werden.","DUAL_USE - Erwägungsgründe - ErwGr. 2\n\nMit dieser Verordnung soll sichergestellt werden, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten im Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck allen einschlägigen Erwägungen in vollem Umfang Rechnung tragen. Zu den einschlägigen Erwägungen gehören internationale Verpflichtungen und Zusagen, Verpflichtungen im Rahmen einschlägiger Sanktionen, Erwägungen der nationalen Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich derjenigen, die im Gemeinsamen Standpunkt 2008\u002F944\u002FGASP des Rates (3), unter anderem in Bezug auf die Menschenrechte, enthalten sind, sowie Erwägungen zur beabsichtigten Endverwendung und zur Gefahr einer Umlenkung. Mit dieser Verordnung zeigt die Union, dass sie entschlossen ist, solide rechtliche Vorgaben in Bezug auf Güter mit doppeltem Verwendungszweck aufrechtzuhalten sowie den Austausch einschlägiger Informationen zu stärken und für mehr Transparenz zu sorgen. Bei Gütern für digitale Überwachung sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten insbesondere das Risiko berücksichtigen, dass sie im Zusammenhang mit interner Repression oder der Begehung schwerwiegender Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht verwendet werden.",{},[23],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 1","erwgr-1",[27,30,33],{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",[],false]