[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dual_use-erwgr-28-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dual_use","über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Neufassung)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-11-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32021R0821",13338573,"ErwGr. 28","erwgr-28",null,"Erwägungsgründe","Gemäß Artikel 36 AEUV und gemäß den eingegangenen internationalen Verpflichtungen behalten die Mitgliedstaaten das Recht, die Verbringung von bestimmten Gütern mit doppeltem Verwendungszweck innerhalb des Zollgebiets der Union zum Schutz der öffentlichen Ordnung und der öffentlichen Sicherheit Kontrollen zu unterziehen. Die Liste der Güter, deren Verbringung innerhalb der Union Kontrollen unterliegt, in Anhang IV sollte regelmäßig unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung der zugrunde liegenden internationalen Verpflichtungen und der Entwicklung in Technologie und Handel im Hinblick auf die Bedenklichkeit der Verbringungen überprüft werden. Bei Entscheidungen zur Aktualisierung der gemeinsamen Liste von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, die der Ausfuhrkontrolle unterliegen, in Anhang IV sollten die Interessen der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nach Artikel 36 AEUV berücksichtigt werden.","DUAL_USE - Erwägungsgründe - ErwGr. 28\n\nGemäß Artikel 36 AEUV und gemäß den eingegangenen internationalen Verpflichtungen behalten die Mitgliedstaaten das Recht, die Verbringung von bestimmten Gütern mit doppeltem Verwendungszweck innerhalb des Zollgebiets der Union zum Schutz der öffentlichen Ordnung und der öffentlichen Sicherheit Kontrollen zu unterziehen. Die Liste der Güter, deren Verbringung innerhalb der Union Kontrollen unterliegt, in Anhang IV sollte regelmäßig unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung der zugrunde liegenden internationalen Verpflichtungen und der Entwicklung in Technologie und Handel im Hinblick auf die Bedenklichkeit der Verbringungen überprüft werden. Bei Entscheidungen zur Aktualisierung der gemeinsamen Liste von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, die der Ausfuhrkontrolle unterliegen, in Anhang IV sollten die Interessen der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nach Artikel 36 AEUV berücksichtigt werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 27","erwgr-27",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 25","erwgr-25",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 31","erwgr-31",[],false]