[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-eidas-erwgr-57-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"eidas","über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999\u002F93\u002FEG","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014R0910",17331102,"ErwGr. 57","erwgr-57",null,"Erwägungsgründe","Um Rechtssicherheit bezüglich der Gültigkeit der Signatur zu schaffen, müssen die Bestandteile einer qualifizierten elektronischen Signatur im Einzelnen festgelegt werden, die von dem vertrauenden Beteiligten, der die Validierung durchführt, überprüft werden sollten. Ferner dürften durch die Festlegung der Anforderungen an qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, die einen qualifizierten Validierungsdienst für vertrauende Dritte erbringen können, welche nicht willens oder in der Lage sind, qualifizierte elektronische Signaturen selbst zu validieren, für den privaten und öffentlichen Sektor Anreize zu Investitionen in solche Dienste entstehen. Beide Elemente sollten die Validierung qualifizierter elektronischer Signaturen auf Unionsebene für alle Beteiligten einfach und bequem machen.","EIDAS - Erwägungsgründe - ErwGr. 57\n\nUm Rechtssicherheit bezüglich der Gültigkeit der Signatur zu schaffen, müssen die Bestandteile einer qualifizierten elektronischen Signatur im Einzelnen festgelegt werden, die von dem vertrauenden Beteiligten, der die Validierung durchführt, überprüft werden sollten. Ferner dürften durch die Festlegung der Anforderungen an qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, die einen qualifizierten Validierungsdienst für vertrauende Dritte erbringen können, welche nicht willens oder in der Lage sind, qualifizierte elektronische Signaturen selbst zu validieren, für den privaten und öffentlichen Sektor Anreize zu Investitionen in solche Dienste entstehen. Beide Elemente sollten die Validierung qualifizierter elektronischer Signaturen auf Unionsebene für alle Beteiligten einfach und bequem machen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 56","erwgr-56",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 55","erwgr-55",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 54","erwgr-54",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 58","erwgr-58",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 59","erwgr-59",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 60","erwgr-60",[],false]