[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-eidas-erwgr-62-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"eidas","über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999\u002F93\u002FEG","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014R0910",17331107,"ErwGr. 62","erwgr-62",null,"Erwägungsgründe","Um die Sicherheit qualifizierter elektronischer Zeitstempel sicherzustellen, sollte diese Verordnung die Verwendung eines fortgeschrittenen elektronischen Siegels oder einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder anderer gleichwertiger Methoden vorschreiben. Es ist davon auszugehen, dass im Zuge der Innovation möglicherweise neue Technologien entwickelt werden, die für Zeitstempel ein gleichwertiges Sicherheitsniveau gewährleisten können. Wann immer eine andere Methode als ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel oder eine fortgeschrittene elektronische Signatur verwendet wird, sollte es Sache des qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters sein, im Konformitätsbewertungsbericht darzulegen, dass eine solche Methode ein gleichwertiges Sicherheitsniveau gewährleistet und dass sie die in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen erfüllt.","EIDAS - Erwägungsgründe - ErwGr. 62\n\nUm die Sicherheit qualifizierter elektronischer Zeitstempel sicherzustellen, sollte diese Verordnung die Verwendung eines fortgeschrittenen elektronischen Siegels oder einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder anderer gleichwertiger Methoden vorschreiben. Es ist davon auszugehen, dass im Zuge der Innovation möglicherweise neue Technologien entwickelt werden, die für Zeitstempel ein gleichwertiges Sicherheitsniveau gewährleisten können. Wann immer eine andere Methode als ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel oder eine fortgeschrittene elektronische Signatur verwendet wird, sollte es Sache des qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters sein, im Konformitätsbewertungsbericht darzulegen, dass eine solche Methode ein gleichwertiges Sicherheitsniveau gewährleistet und dass sie die in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen erfüllt.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 61","erwgr-61",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 60","erwgr-60",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 59","erwgr-59",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 63","erwgr-63",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 64","erwgr-64",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 65","erwgr-65",[],false]