[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-eidas2-erwgr-12-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"eidas2","zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910\u002F2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-04-30","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024R1183",17341217,"ErwGr. 12","erwgr-12",null,"Erwägungsgründe","Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Durchführung der vorliegenden Verordnung gelten die Verordnung (EU) 2016\u002F679 und die Verordnung (EU) 2018\u002F1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) sowie die Richtlinie 2002\u002F58\u002FEC. Daher sollten in der vorliegenden Verordnung besondere Schutzvorkehrungen getroffen werden, um zu verhindern, dass Anbieter elektronischer Identifizierungsmittel und elektronischer Attributsbescheinigungen personenbezogene Daten, die im Rahmen der Bereitstellung anderer Dienste gewonnen worden sind, mit den personenbezogenen Daten kombinieren, die verarbeitet werden, um die Dienste bereitzustellen, die in den Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung fallen. Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität sollten vom Anbieter der europäischen Brieftasche für die Digitale Identität von allen anderen gespeicherten Daten logisch getrennt gehalten werden. Die vorliegende Verordnung sollte die Anbieter von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität nicht daran hindern, zusätzliche technische Maßnahmen anzuwenden, die zum Schutz personenbezogener Daten beitragen, wie etwa die physische Trennung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität von allen anderen vom Anbieter gespeicherten Daten. In der vorliegenden Verordnung wird, unbeschadet der Verordnung (EU) 2016\u002F679, außerdem die Anwendung der Grundsätze der Zweckbindung, der Datensparsamkeit und des Datenschutzes durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen näher ausgeführt.","EIDAS2 - Erwägungsgründe - ErwGr. 12\n\nFür die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Durchführung der vorliegenden Verordnung gelten die Verordnung (EU) 2016\u002F679 und die Verordnung (EU) 2018\u002F1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) sowie die Richtlinie 2002\u002F58\u002FEC. Daher sollten in der vorliegenden Verordnung besondere Schutzvorkehrungen getroffen werden, um zu verhindern, dass Anbieter elektronischer Identifizierungsmittel und elektronischer Attributsbescheinigungen personenbezogene Daten, die im Rahmen der Bereitstellung anderer Dienste gewonnen worden sind, mit den personenbezogenen Daten kombinieren, die verarbeitet werden, um die Dienste bereitzustellen, die in den Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung fallen. Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität sollten vom Anbieter der europäischen Brieftasche für die Digitale Identität von allen anderen gespeicherten Daten logisch getrennt gehalten werden. Die vorliegende Verordnung sollte die Anbieter von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität nicht daran hindern, zusätzliche technische Maßnahmen anzuwenden, die zum Schutz personenbezogener Daten beitragen, wie etwa die physische Trennung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität von allen anderen vom Anbieter gespeicherten Daten. In der vorliegenden Verordnung wird, unbeschadet der Verordnung (EU) 2016\u002F679, außerdem die Anwendung der Grundsätze der Zweckbindung, der Datensparsamkeit und des Datenschutzes durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen näher ausgeführt.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 9","erwgr-9",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 13","erwgr-13",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 14","erwgr-14",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 15","erwgr-15",[],false]