[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-eidas2-erwgr-21-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"eidas2","zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910\u002F2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-04-30","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024R1183",17341226,"ErwGr. 21","erwgr-21",null,"Erwägungsgründe","Es ist sinnvoll, die Einführung und Nutzung der europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität zu erleichtern, indem sie nahtlos in das Ökosystem öffentlicher und privater digitaler Dienste integriert werden, das bereits auf nationaler, lokaler oder regionaler Ebene etabliert ist. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte es den Mitgliedstaaten möglich sein, rechtliche und organisatorische Maßnahmen vorzusehen, um die Flexibilität für die Anbieter von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität zu erhöhen und zusätzliche Funktionen der europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität zu den in dieser Verordnung vorgesehenen Funktionen zu ermöglichen, unter anderem durch eine verstärkte Interoperabilität mit bestehenden nationalen elektronischen Identifizierungsmitteln. Solche zusätzlichen Funktionen sollten keinesfalls zulasten der Erbringung der in dieser Verordnung vorgesehenen Kernfunktionen von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität gehen oder dazu führen, dass bestehende nationale Lösungen gegenüber europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität bevorzugt werden. Da solche zusätzlichen Funktionen über diese Verordnung hinausgehen, fallen sie nicht unter die in dieser Verordnung enthaltenen Bestimmungen über die grenzüberschreitende Verwendung der europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität.","EIDAS2 - Erwägungsgründe - ErwGr. 21\n\nEs ist sinnvoll, die Einführung und Nutzung der europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität zu erleichtern, indem sie nahtlos in das Ökosystem öffentlicher und privater digitaler Dienste integriert werden, das bereits auf nationaler, lokaler oder regionaler Ebene etabliert ist. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte es den Mitgliedstaaten möglich sein, rechtliche und organisatorische Maßnahmen vorzusehen, um die Flexibilität für die Anbieter von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität zu erhöhen und zusätzliche Funktionen der europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität zu den in dieser Verordnung vorgesehenen Funktionen zu ermöglichen, unter anderem durch eine verstärkte Interoperabilität mit bestehenden nationalen elektronischen Identifizierungsmitteln. Solche zusätzlichen Funktionen sollten keinesfalls zulasten der Erbringung der in dieser Verordnung vorgesehenen Kernfunktionen von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität gehen oder dazu führen, dass bestehende nationale Lösungen gegenüber europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität bevorzugt werden. Da solche zusätzlichen Funktionen über diese Verordnung hinausgehen, fallen sie nicht unter die in dieser Verordnung enthaltenen Bestimmungen über die grenzüberschreitende Verwendung der europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 18","erwgr-18",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 24","erwgr-24",[],false]