[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-eidas2-erwgr-24-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"eidas2","zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910\u002F2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-04-30","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024R1183",17341229,"ErwGr. 24","erwgr-24",null,"Erwägungsgründe","Um divergierende Ansätze zu vermeiden und die Umsetzung der in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen zu harmonisieren, sollte die Kommission, um europäische Brieftaschen für die Digitale Identität zu zertifizieren, Durchführungsrechtsakte annehmen, um eine Liste von Referenzstandards zu erstellen und um gegebenenfalls gemeinsame Spezifikationen und Verfahren einzuführen. Soweit die Zertifizierung der Konformität der europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität mit einschlägigen Cybersicherheitsanforderungen nicht durch bestehende Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung abgedeckt ist, auf die in dieser Verordnung Bezug genommen wird, und in Bezug auf Anforderungen an europäische Brieftaschen für die Digitale Identität, die nicht die Cybersicherheit von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität betreffen, sollten die Mitgliedstaaten gemäß den in dieser Verordnung festgelegten und gemäß dieser Verordnung angenommenen harmonisierten Anforderungen nationale Zertifizierungsschemata einrichten. Die Mitgliedstaaten sollten die Entwürfe ihrer nationalen Zertifizierungsschemata der europäische Kooperationsgruppe für die digitale Identität übermitteln, die Stellungnahmen und Empfehlungen abgeben kann.","EIDAS2 - Erwägungsgründe - ErwGr. 24\n\nUm divergierende Ansätze zu vermeiden und die Umsetzung der in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen zu harmonisieren, sollte die Kommission, um europäische Brieftaschen für die Digitale Identität zu zertifizieren, Durchführungsrechtsakte annehmen, um eine Liste von Referenzstandards zu erstellen und um gegebenenfalls gemeinsame Spezifikationen und Verfahren einzuführen. Soweit die Zertifizierung der Konformität der europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität mit einschlägigen Cybersicherheitsanforderungen nicht durch bestehende Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung abgedeckt ist, auf die in dieser Verordnung Bezug genommen wird, und in Bezug auf Anforderungen an europäische Brieftaschen für die Digitale Identität, die nicht die Cybersicherheit von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität betreffen, sollten die Mitgliedstaaten gemäß den in dieser Verordnung festgelegten und gemäß dieser Verordnung angenommenen harmonisierten Anforderungen nationale Zertifizierungsschemata einrichten. Die Mitgliedstaaten sollten die Entwürfe ihrer nationalen Zertifizierungsschemata der europäische Kooperationsgruppe für die digitale Identität übermitteln, die Stellungnahmen und Empfehlungen abgeben kann.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 21","erwgr-21",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 27","erwgr-27",[],false]