[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-eidas2-erwgr-29-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"eidas2","zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910\u002F2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-04-30","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024R1183",17341234,"ErwGr. 29","erwgr-29",null,"Erwägungsgründe","Das Ziel dieser Verordnung ist es, den Nutzern eine vollständig mobile, sichere und benutzerfreundliche europäische Brieftasche für die Digitale Identität zur Verfügung zu stellen. Als Übergangsmaßnahme bis zur Verfügbarkeit zertifizierter manipulationssicherer Lösungen, etwa sicherer Elemente innerhalb der Geräte der Nutzer, sollten europäische Brieftaschen für die Digitale Identität auf zertifizierte externe sichere Elemente für den Schutz von kryptografischem Material und anderen sensiblen Daten oder auf notifizierte elektronische Identifizierungsmittel mit dem Sicherheitsniveau „hoch“ zurückgreifen können, um die Übereinstimmung mit den einschlägigen Anforderungen der vorliegenden Verordnung hinsichtlich des Sicherheitsniveaus der europäischen Brieftasche für die Digitale Identität nachzuweisen. Diese Verordnung sollte nationale Bedingungen in Bezug auf die Ausstellung und Verwendung eines zertifizierten externen sicheren Elements unberührt lassen, wenn die Übergangsmaßnahme davon abhängig ist.","EIDAS2 - Erwägungsgründe - ErwGr. 29\n\nDas Ziel dieser Verordnung ist es, den Nutzern eine vollständig mobile, sichere und benutzerfreundliche europäische Brieftasche für die Digitale Identität zur Verfügung zu stellen. Als Übergangsmaßnahme bis zur Verfügbarkeit zertifizierter manipulationssicherer Lösungen, etwa sicherer Elemente innerhalb der Geräte der Nutzer, sollten europäische Brieftaschen für die Digitale Identität auf zertifizierte externe sichere Elemente für den Schutz von kryptografischem Material und anderen sensiblen Daten oder auf notifizierte elektronische Identifizierungsmittel mit dem Sicherheitsniveau „hoch“ zurückgreifen können, um die Übereinstimmung mit den einschlägigen Anforderungen der vorliegenden Verordnung hinsichtlich des Sicherheitsniveaus der europäischen Brieftasche für die Digitale Identität nachzuweisen. Diese Verordnung sollte nationale Bedingungen in Bezug auf die Ausstellung und Verwendung eines zertifizierten externen sicheren Elements unberührt lassen, wenn die Übergangsmaßnahme davon abhängig ist.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 28","erwgr-28",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 27","erwgr-27",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 26","erwgr-26",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 32","erwgr-32",[],false]