[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-eidas2-erwgr-52-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"eidas2","zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910\u002F2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-04-30","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024R1183",17341257,"ErwGr. 52","erwgr-52",null,"Erwägungsgründe","Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass ein Rechtsrahmen geschaffen wird, um die grenzüberschreitende Anerkennung zwischen den bestehenden nationalen rechtlichen Regelungen in Bezug auf Dienste für die Zustellung elektronischer Einschreiben zu erleichtern. Dieser Rahmen könnte Vertrauensdiensteanbietern der Union außerdem neue Marktchancen eröffnen, unionsweit neue Dienste für die Zustellung elektronischer Einschreiben anzubieten. Um sicherzustellen, dass Daten unter Verwendung eines qualifizierten Dienstes für die Zustellung elektronischer Einschreiben an den korrekten Empfänger zugestellt werden, sollten qualifizierte Dienste für die Zustellung elektronischer Einschreiben die Identifizierung des Empfängers mit vollständiger Sicherheit gewährleisten, während für die Identifizierung des Absenders ein hohes Maß an Vertrauen ausreichen würde. Die Anbieter qualifizierter Dienste für die Zustellung elektronischer Einschreiben sollten von den Mitgliedstaaten dazu angehalten werden, ihre Dienste mit den qualifizierten Diensten für die Zustellung elektronischer Einschreiben, die von anderen qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern bereitgestellt werden, interoperabel zu machen, damit Daten elektronischer Einschreiben einfach zwischen zwei oder mehr qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern übertragen werden können und faire Praktiken im Binnenmarkt gefördert werden.","EIDAS2 - Erwägungsgründe - ErwGr. 52\n\nEs ist von wesentlicher Bedeutung, dass ein Rechtsrahmen geschaffen wird, um die grenzüberschreitende Anerkennung zwischen den bestehenden nationalen rechtlichen Regelungen in Bezug auf Dienste für die Zustellung elektronischer Einschreiben zu erleichtern. Dieser Rahmen könnte Vertrauensdiensteanbietern der Union außerdem neue Marktchancen eröffnen, unionsweit neue Dienste für die Zustellung elektronischer Einschreiben anzubieten. Um sicherzustellen, dass Daten unter Verwendung eines qualifizierten Dienstes für die Zustellung elektronischer Einschreiben an den korrekten Empfänger zugestellt werden, sollten qualifizierte Dienste für die Zustellung elektronischer Einschreiben die Identifizierung des Empfängers mit vollständiger Sicherheit gewährleisten, während für die Identifizierung des Absenders ein hohes Maß an Vertrauen ausreichen würde. Die Anbieter qualifizierter Dienste für die Zustellung elektronischer Einschreiben sollten von den Mitgliedstaaten dazu angehalten werden, ihre Dienste mit den qualifizierten Diensten für die Zustellung elektronischer Einschreiben, die von anderen qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern bereitgestellt werden, interoperabel zu machen, damit Daten elektronischer Einschreiben einfach zwischen zwei oder mehr qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern übertragen werden können und faire Praktiken im Binnenmarkt gefördert werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 51","erwgr-51",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 50","erwgr-50",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 49","erwgr-49",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 53","erwgr-53",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 54","erwgr-54",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 55","erwgr-55",[],false]