[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-eidas2-erwgr-62-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"eidas2","zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910\u002F2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-04-30","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024R1183",17341267,"ErwGr. 62","erwgr-62",null,"Erwägungsgründe","Die sichere elektronische Identifizierung und die Bereitstellung von Attributsbescheinigungen sollten zusätzliche Flexibilität und Lösungen für den Finanzdienstleistungssektor bieten, um die Identifizierung von Kunden und den Austausch bestimmter Attribute zu ermöglichen, die erforderlich sind, um beispielsweise den Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden im Rahmen einer künftigen Verordnung zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche zu genügen, sich aus dem Anlegerschutzrecht ergebende Eignungsanforderungen zu erfüllen oder um die Erfüllung der Erfordernisse einer starken Kundenauthentifizierung für die Online-Identifizierung für die Zwecke der Kontoanmeldung und der Auslösung von Zahlungsvorgängen zu unterstützen.","EIDAS2 - Erwägungsgründe - ErwGr. 62\n\nDie sichere elektronische Identifizierung und die Bereitstellung von Attributsbescheinigungen sollten zusätzliche Flexibilität und Lösungen für den Finanzdienstleistungssektor bieten, um die Identifizierung von Kunden und den Austausch bestimmter Attribute zu ermöglichen, die erforderlich sind, um beispielsweise den Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden im Rahmen einer künftigen Verordnung zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche zu genügen, sich aus dem Anlegerschutzrecht ergebende Eignungsanforderungen zu erfüllen oder um die Erfüllung der Erfordernisse einer starken Kundenauthentifizierung für die Online-Identifizierung für die Zwecke der Kontoanmeldung und der Auslösung von Zahlungsvorgängen zu unterstützen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 61","erwgr-61",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 60","erwgr-60",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 59","erwgr-59",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 63","erwgr-63",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 64","erwgr-64",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 65","erwgr-65",[],false]