[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-eidas2-erwgr-70-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"eidas2","zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910\u002F2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-04-30","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024R1183",17341275,"ErwGr. 70","erwgr-70",null,"Erwägungsgründe","Um die Fragmentierung des Binnenmarkts und Hindernisse im Binnenmarkt infolge unterschiedlicher Normen und technischer Beschränkungen zu vermeiden und um ein koordiniertes Vorgehen sicherzustellen, mit dem verhindert wird, dass die Umsetzung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität beeinträchtigt wird, bedarf es eines Prozesses für eine enge und strukturierte Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und dem Privatsektor. Um dies zu erreichen, sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission innerhalb des in der Empfehlung (EU) 2021\u002F946 der Kommission (16) festgelegten Rahmens zusammenarbeiten, um ein gemeinsames Instrumentarium der Union für den europäischen Rahmen für die digitale Identität festzulegen. In diesem Zusammenhang sollten sich die Mitgliedstaaten auf eine umfassende technische Architektur und einen umfassenden Bezugsrahmen, eine Reihe gemeinsamer Standards und technischer Bezugsgrößen einschließlich anerkannter bestehender Standards sowie eine Reihe von Leitlinien und Beschreibungen bewährter Verfahren einigen, die mindestens alle Funktionen und die Interoperabilität von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität einschließlich elektronischer Signaturen und der qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter für die elektronische Attributsbescheinigung gemäß dieser Verordnung abdecken. In diesem Zusammenhang sollten sich die Mitgliedstaaten auch auf gemeinsame Elemente im Hinblick auf ein Geschäftsmodell und eine Entgeltstruktur für europäische Brieftaschen für die Digitale Identität einigen, um die Verbreitung insbesondere bei KMU in einem grenzübergreifenden Kontext zu fördern. Der Inhalt des Instrumentariums sollte parallel zu den Ergebnissen der Diskussion und des Gesetzgebungsverfahrens zur Annahme des europäischen Rahmens für eine digitale Identität weiterentwickelt werden und deren Ergebnisse widerspiegeln.","EIDAS2 - Erwägungsgründe - ErwGr. 70\n\nUm die Fragmentierung des Binnenmarkts und Hindernisse im Binnenmarkt infolge unterschiedlicher Normen und technischer Beschränkungen zu vermeiden und um ein koordiniertes Vorgehen sicherzustellen, mit dem verhindert wird, dass die Umsetzung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität beeinträchtigt wird, bedarf es eines Prozesses für eine enge und strukturierte Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und dem Privatsektor. Um dies zu erreichen, sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission innerhalb des in der Empfehlung (EU) 2021\u002F946 der Kommission (16) festgelegten Rahmens zusammenarbeiten, um ein gemeinsames Instrumentarium der Union für den europäischen Rahmen für die digitale Identität festzulegen. In diesem Zusammenhang sollten sich die Mitgliedstaaten auf eine umfassende technische Architektur und einen umfassenden Bezugsrahmen, eine Reihe gemeinsamer Standards und technischer Bezugsgrößen einschließlich anerkannter bestehender Standards sowie eine Reihe von Leitlinien und Beschreibungen bewährter Verfahren einigen, die mindestens alle Funktionen und die Interoperabilität von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität einschließlich elektronischer Signaturen und der qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter für die elektronische Attributsbescheinigung gemäß dieser Verordnung abdecken. 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