[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-emir-art-67-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"emir","über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012R0648",13373711,"Art. 67","art-67","Anhörung der betreffenden Personen","KAPITEL 1 Bedingungen und Verfahren für die Registrierung eines Transaktionsregisters","(1) Vor einem Beschluss über die Verhängung einer Geldbuße oder eines Zwangsgelds gemäß den Artikeln 65 und 66 gibt die ESMA den Personen, die dem Verfahren unterworfen sind, Gelegenheit, zu den im Rahmen des Verfahrens getroffenen Feststellungen angehört zu werden. Die ESMA stützt ihre Beschlüsse nur auf Feststellungen, zu denen sich die Personen, die dem Verfahren unterworfen sind, äußern konnten.\n(2) Die Verteidigungsrechte der Personen, die dem Verfahren unterworfen sind, müssen während des Verfahrens in vollem Umfang gewahrt werden. Sie haben Recht auf Einsicht in die Akten der ESMA, vorbehaltlich des berechtigten Interesses anderer Personen an der Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse. Von der Akteneinsicht ausgenommen sind vertrauliche Informationen sowie interne vorbereitende Unterlagen der ESMA.","EMIR - KAPITEL 1 Bedingungen und Verfahren für die Registrierung eines Transaktionsregisters - Art. 67 Anhörung der betreffenden Personen\n\n(1) Vor einem Beschluss über die Verhängung einer Geldbuße oder eines Zwangsgelds gemäß den Artikeln 65 und 66 gibt die ESMA den Personen, die dem Verfahren unterworfen sind, Gelegenheit, zu den im Rahmen des Verfahrens getroffenen Feststellungen angehört zu werden. Die ESMA stützt ihre Beschlüsse nur auf Feststellungen, zu denen sich die Personen, die dem Verfahren unterworfen sind, äußern konnten.\n(2) Die Verteidigungsrechte der Personen, die dem Verfahren unterworfen sind, müssen während des Verfahrens in vollem Umfang gewahrt werden. Sie haben Recht auf Einsicht in die Akten der ESMA, vorbehaltlich des berechtigten Interesses anderer Personen an der Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse. Von der Akteneinsicht ausgenommen sind vertrauliche Informationen sowie interne vorbereitende Unterlagen der ESMA.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 66","Zwangsgelder","art-66",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 65","Geldbußen","art-65",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 64","Verfahrensvorschriften für Aufsichtsmaßnahmen und die Verhängung von Geldbußen","art-64",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 68","Offenlegung, Art, Zwangsvollstreckung und Zuweisung der Geldbußen und Zwangsgelder","art-68",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 69","Kontrolle durch den Gerichtshof","art-69",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 70","Änderungen des Anhangs II","art-70",[],false]