[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-emir-erwgr-1-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":23,"citing_decisions":33,"is_thin":34},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"emir","über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012R0648",13373534,"ErwGr. 1","erwgr-1",null,"Erwägungsgründe","In einem am 25. Februar 2009 von einer hochrangigen Gruppe unter dem Vorsitz von Jacques de Larosière auf Ersuchen der Kommission veröffentlichten Bericht wurde das Fazit gezogen, dass der Aufsichtsrahmen für den Finanzsektor der Union gestärkt werden müsse, um das Risiko künftiger Finanzkrisen einzudämmen und gravierende Auswirkungen zu verhindern, und es wurden weitreichende Reformen der Aufsichtsstruktur für diesen Sektor empfohlen, darunter die Schaffung eines europäischen Systems für die Finanzaufsicht, das sich aus drei Europäischen Finanzaufsichtsbehörden zusammensetzt, und zwar jeweils eine Behörde für den Bankensektor, für Versicherungen und die betriebliche Altersversorgung sowie für den Wertpapier- und Börsensektor; zudem sollte ein Europäischer Ausschuss für Systemrisiken eingesetzt werden.","EMIR - Erwägungsgründe - ErwGr. 1\n\nIn einem am 25. Februar 2009 von einer hochrangigen Gruppe unter dem Vorsitz von Jacques de Larosière auf Ersuchen der Kommission veröffentlichten Bericht wurde das Fazit gezogen, dass der Aufsichtsrahmen für den Finanzsektor der Union gestärkt werden müsse, um das Risiko künftiger Finanzkrisen einzudämmen und gravierende Auswirkungen zu verhindern, und es wurden weitreichende Reformen der Aufsichtsstruktur für diesen Sektor empfohlen, darunter die Schaffung eines europäischen Systems für die Finanzaufsicht, das sich aus drei Europäischen Finanzaufsichtsbehörden zusammensetzt, und zwar jeweils eine Behörde für den Bankensektor, für Versicherungen und die betriebliche Altersversorgung sowie für den Wertpapier- und Börsensektor; zudem sollte ein Europäischer Ausschuss für Systemrisiken eingesetzt werden.",{},[],[24,27,30],{"norm_key":25,"title":17,"slug":26},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",[],false]