[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-emir-erwgr-73-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"emir","über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012R0648",13373606,"ErwGr. 73","erwgr-73",null,"Erwägungsgründe","Interoperabilitätsvereinbarungen sind ein wichtiges Instrument für eine größere Integration des Marktes für Nachhandelstätigkeiten in der Union und sollten vorgesehen werden. Allerdings sollten CCPs für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren für das Clearing zugelassen oder gemäß dieser Verordnung anerkannt sein, oder im Rahmen eines zuvor bestehenden nationalen Zulassungssystems zugelassen worden sein, bevor die zuständigen Behörden ihnen solche Interoperabilitätsvereinbarungen genehmigen, da Interoperabilitätsvereinbarungen CCPs zusätzlichen Risiken aussetzen können. Angesichts der mit Interoperabilitätsvereinbarungen zwischen CCPs, die OTC-Derivate clearen, einhergehenden Steigerung der Komplexität ist es derzeit außerdem zweckmäßig, den Anwendungsbereich von Interoperabilitätsvereinbarungen auf übertragbare Wertpapiere und Geldmarktinstrumente zu beschränken. Bis zum 30. September 2014 sollte die ESMA der Kommission indes einen Bericht vorlegen, um zu ermitteln, ob eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf andere Finanzinstrumente zweckmäßig wäre.","EMIR - Erwägungsgründe - ErwGr. 73\n\nInteroperabilitätsvereinbarungen sind ein wichtiges Instrument für eine größere Integration des Marktes für Nachhandelstätigkeiten in der Union und sollten vorgesehen werden. Allerdings sollten CCPs für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren für das Clearing zugelassen oder gemäß dieser Verordnung anerkannt sein, oder im Rahmen eines zuvor bestehenden nationalen Zulassungssystems zugelassen worden sein, bevor die zuständigen Behörden ihnen solche Interoperabilitätsvereinbarungen genehmigen, da Interoperabilitätsvereinbarungen CCPs zusätzlichen Risiken aussetzen können. Angesichts der mit Interoperabilitätsvereinbarungen zwischen CCPs, die OTC-Derivate clearen, einhergehenden Steigerung der Komplexität ist es derzeit außerdem zweckmäßig, den Anwendungsbereich von Interoperabilitätsvereinbarungen auf übertragbare Wertpapiere und Geldmarktinstrumente zu beschränken. Bis zum 30. September 2014 sollte die ESMA der Kommission indes einen Bericht vorlegen, um zu ermitteln, ob eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf andere Finanzinstrumente zweckmäßig wäre.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 72","erwgr-72",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 71","erwgr-71",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 70","erwgr-70",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 74","erwgr-74",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 75","erwgr-75",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 76","erwgr-76",[],false]