[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-eu_design_vo-art-12-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"eu_design_vo","über das Unionsgeschmacksmuster","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-04-07","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:02002R0006-20250501",6969811,"Art. 12","art-12","Schutzdauer des eingetragenen Unionsgeschmacksmusters","TITEL II MATERIELLES GESCHMACKSMUSTERRECHT","(1) Der Schutz durch ein eingetragenes Unionsgeschmacksmuster entsteht mit der Eintragung durch das Amt.\n(2) Ein eingetragenes Geschmacksmuster wird für einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend mit dem Anmeldetag, eingetragen. Der Rechtsinhaber kann die Eintragung gemäß Artikel 50d um einen oder mehrere Zeiträume von je fünf Jahren bis zu einer Gesamtschutzdauer von 25 Jahren ab dem Anmeldetag erneuern lassen.","EU_DESIGN_VO - TITEL II MATERIELLES GESCHMACKSMUSTERRECHT - Abschnitt 2 Umfang und Dauer des Schutzes - Art. 12 Schutzdauer des eingetragenen Unionsgeschmacksmusters\n\n(1) Der Schutz durch ein eingetragenes Unionsgeschmacksmuster entsteht mit der Eintragung durch das Amt.\n(2) Ein eingetragenes Geschmacksmuster wird für einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend mit dem Anmeldetag, eingetragen. Der Rechtsinhaber kann die Eintragung gemäß Artikel 50d um einen oder mehrere Zeiträume von je fünf Jahren bis zu einer Gesamtschutzdauer von 25 Jahren ab dem Anmeldetag erneuern lassen.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 2 Umfang und Dauer des Schutzes",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 11","Schutzdauer des nicht eingetragenen Unionsgeschmacksmuster","art-11",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 10","Schutzumfang","art-10",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 9","Geschmacksmuster, die gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen","art-9",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 14","Recht auf das Unionsgeschmacksmuster","art-14",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 15","Geltendmachung der Berechtigung auf das Unionsgeschmacksmuster","art-15",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 16","Wirkungen der rechtskräftigen Entscheidung über den Anspruch auf ein eingetragenes Unionsgeschmacksmuster","art-16",[],false]