[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-eu_design_vo-art-24-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"eu_design_vo","über das Unionsgeschmacksmuster","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-04-07","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:02002R0006-20250501",6969824,"Art. 24","art-24","Erklärung der Nichtigkeit","TITEL II MATERIELLES GESCHMACKSMUSTERRECHT","(1) Ein eingetragenes Unionsgeschmacksmuster wird auf Antrag beim Amt nach dem Verfahren gemäß Titel VI und Titel VII oder von einem Unionsgeschmacksmustergericht auf Widerklage im Verletzungsverfahren für nichtig erklärt.\n(2) Ein Unionsgeschmacksmuster kann auch nach Erlöschen des Unionsgeschmacksmusters oder dem Verzicht darauf für nichtig erklärt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an einer Entscheidung in der Sache darlegt.\n(3) Ein nicht eingetragenes Unionsgeschmacksmuster wird von einem Unionsgeschmacksmustergericht auf Antrag bei diesem oder auf Widerklage im Verletzungsverfahren für nichtig erklärt.","EU_DESIGN_VO - TITEL II MATERIELLES GESCHMACKSMUSTERRECHT - Abschnitt 5 Nichtigkeit - Art. 24 Erklärung der Nichtigkeit\n\n(1) Ein eingetragenes Unionsgeschmacksmuster wird auf Antrag beim Amt nach dem Verfahren gemäß Titel VI und Titel VII oder von einem Unionsgeschmacksmustergericht auf Widerklage im Verletzungsverfahren für nichtig erklärt.\n(2) Ein Unionsgeschmacksmuster kann auch nach Erlöschen des Unionsgeschmacksmusters oder dem Verzicht darauf für nichtig erklärt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an einer Entscheidung in der Sache darlegt.\n(3) Ein nicht eingetragenes Unionsgeschmacksmuster wird von einem Unionsgeschmacksmustergericht auf Antrag bei diesem oder auf Widerklage im Verletzungsverfahren für nichtig erklärt.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 5 Nichtigkeit",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 23","Verwendung durch die Regierung","art-23",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 22","Vorbenutzungsrecht betreffend das eingetragene Unionsgeschmacksmuster","art-22",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 21","Erschöpfung der Rechte","art-21",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 25","Nichtigkeitsgründe","art-25",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 26","Wirkung der Nichtigkeit","art-26",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 26a","Eintragungssymbol","art-26a",[],false]