[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-eu_design_vo-art-35-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"eu_design_vo","über das Unionsgeschmacksmuster","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-04-07","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:02002R0006-20250501",6969837,"Art. 35","art-35","Einreichung der Anmeldung","TITEL IV DIE ANMELDUNG EINES UNIONSGESCHMACKSMUSTERS","(1) Die Anmeldung eines Unionsgeschmacksmusters ist beim Amt einzureichen.\n(2) Das Amt stellt dem Anmelder unverzüglich eine Empfangsbescheinigung aus, die mindestens das Aktenzeichen, eine Darstellung, eine Beschreibung oder sonstige Identifizierung des Geschmacksmusters, die Art und Zahl der Unterlagen und den Tag ihres Eingangs enthält. Im Falle einer Sammelanmeldung gibt das Amt in der Empfangsbescheinigung das erste Geschmacksmuster und die Zahl der angemeldeten Geschmacksmuster an.","EU_DESIGN_VO - TITEL IV DIE ANMELDUNG EINES UNIONSGESCHMACKSMUSTERS - Abschnitt 1 Einreichung der und Anforderungen an die Anmeldung - Art. 35 Einreichung der Anmeldung\n\n(1) Die Anmeldung eines Unionsgeschmacksmusters ist beim Amt einzureichen.\n(2) Das Amt stellt dem Anmelder unverzüglich eine Empfangsbescheinigung aus, die mindestens das Aktenzeichen, eine Darstellung, eine Beschreibung oder sonstige Identifizierung des Geschmacksmusters, die Art und Zahl der Unterlagen und den Tag ihres Eingangs enthält. Im Falle einer Sammelanmeldung gibt das Amt in der Empfangsbescheinigung das erste Geschmacksmuster und die Zahl der angemeldeten Geschmacksmuster an.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 1 Einreichung der und Anforderungen an die Anmeldung",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 34","Anmeldung des Unionsgeschmacksmusters als Vermögensgegenstand","art-34",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 33","Wirkung gegenüber Dritten","art-33",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 32","Lizenz","art-32",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 36","Erfordernisse der Anmeldung","art-36",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 36a","Übertragung von Durchführungsbefugnissen in Bezug auf die Anmeldung","art-36a",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 37","Sammelanmeldungen","art-37",[],false]