[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-eu_design_vo-art-42-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"eu_design_vo","über das Unionsgeschmacksmuster","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-04-07","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:02002R0006-20250501",6969846,"Art. 42","art-42","Inanspruchnahme der Priorität","TITEL IV DIE ANMELDUNG EINES UNIONSGESCHMACKSMUSTERS","Der Anmelder eines eingetragenen Unionsgeschmacksmusters , der die Priorität einer früheren Anmeldung in Anspruch nehmen will, hat eine Prioritätserklärung und eine Abschrift der früheren Anmeldung einzureichen. Ist letztere nicht in einer dieser Sprachen abgefasst, kann das Amt die Übersetzung der früheren Anmeldung in eine dieser Sprachen verlangen.","EU_DESIGN_VO - TITEL IV DIE ANMELDUNG EINES UNIONSGESCHMACKSMUSTERS - Abschnitt 2 Priorität - Art. 42 Inanspruchnahme der Priorität\n\nDer Anmelder eines eingetragenen Unionsgeschmacksmusters , der die Priorität einer früheren Anmeldung in Anspruch nehmen will, hat eine Prioritätserklärung und eine Abschrift der früheren Anmeldung einzureichen. Ist letztere nicht in einer dieser Sprachen abgefasst, kann das Amt die Übersetzung der früheren Anmeldung in eine dieser Sprachen verlangen.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 2 Priorität",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 41","Prioritätsrecht","art-41",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 40","Klassifikation","art-40",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 39","Gleichwertigkeit der Wirkung einer Unionsanmeldung mit einer nationalen Anmeldung","art-39",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 42a","Übertragung von Durchführungsbefugnissen in Bezug auf die Inanspruchnahme der Priorität","art-42a",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 43","Wirkung des Prioritätsrechts","art-43",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 44","Ausstellungspriorität","art-44",[],false]