[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-eu_design_vo-art-96-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"eu_design_vo","über das Unionsgeschmacksmuster","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-04-07","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:02002R0006-20250501",6969926,"Art. 96","art-96","Verhältnis zu anderen Schutzformen nach nationalem Recht","TITEL X AUSWIRKUNGEN AUF DAS RECHT DER MITGLIEDSTAATEN","(1) Diese Verordnung lässt Bestimmungen des Unionsrechts und des Rechts der betreffenden Mitgliedstaaten über nicht eingetragene Muster, Marken oder sonstige Zeichen mit Unterscheidungskraft, Patente und Gebrauchsmuster, Schriftbilder, zivilrechtliche Haftung und unlauteren Wettbewerb unberührt.\n(2) Ein als Unionsgeschmacksmuster geschütztes Geschmacksmuster ist auch nach dem Urheberrecht von dem Zeitpunkt an schutzfähig, an dem das Geschmacksmuster geschaffen oder in irgendeiner Form festgelegt wurde, sofern die Anforderungen des Urheberrechts erfüllt sind.","EU_DESIGN_VO - TITEL X AUSWIRKUNGEN AUF DAS RECHT DER MITGLIEDSTAATEN - Art. 96 Verhältnis zu anderen Schutzformen nach nationalem Recht\n\n(1) Diese Verordnung lässt Bestimmungen des Unionsrechts und des Rechts der betreffenden Mitgliedstaaten über nicht eingetragene Muster, Marken oder sonstige Zeichen mit Unterscheidungskraft, Patente und Gebrauchsmuster, Schriftbilder, zivilrechtliche Haftung und unlauteren Wettbewerb unberührt.\n(2) Ein als Unionsgeschmacksmuster geschütztes Geschmacksmuster ist auch nach dem Urheberrecht von dem Zeitpunkt an schutzfähig, an dem das Geschmacksmuster geschaffen oder in irgendeiner Form festgelegt wurde, sofern die Anforderungen des Urheberrechts erfüllt sind.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 95","Parallele Klagen aus Unionsgeschmacksmustern und aus nationalen Musterrechten","art-95",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 94","Bindung des nationalen Gerichts","art-94",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 93","Ergänzende Vorschriften über die Zuständigkeit der nationalen Gerichte, die keine Unionsgeschmacksmustergerichte sind","art-93",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 97","Anwendung der Verordnung (EU) 2017\u002F1001","art-97",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 98","Verfahrenssprache","art-98",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 98a","Übertragung von Durchführungsbefugnissen in Bezug auf den Übersetzungsbedarf und die Übersetzungsstandards","art-98a",[],false]