[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-eudr-erwgr-21-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"eudr","über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995\u002F2010","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023R1115",17331393,"ErwGr. 21","erwgr-21",null,"Erwägungsgründe","Diese Verordnung sollte auch der Erklärung von New York über Wälder entsprechen, einer nicht rechtsverbindlichen politischen Erklärung, in der ein globaler Zeitplan für die Halbierung der natürlichen Waldverluste bis 2020 gebilligt wird, und sollte anstreben, diese Verluste bis 2030 zu beenden. Die Erklärung wurde von Dutzenden Regierungen, vielen der größten Unternehmen der Welt sowie einflussreichen Organisationen der Zivilgesellschaft und Indigenen-Organisationen gebilligt. Außerdem wurde der Privatsektor darin aufgefordert, das Ziel zu erfüllen, die Entwaldung bei der Erzeugung von landwirtschaftlichen Rohstoffen wie Palmöl, Soja, Papier und Rindfleisch bis spätestens 2020 zu beenden — ein Ziel, das nicht erreicht wurde. Darüber hinaus sollte die Verordnung einen Beitrag zum Strategischen Plan der Vereinten Nationen für Wälder 2017–2030 leisten, dessen erstes globales Ziel (Global Forest Goal 1) darin besteht, den weltweiten Verlust an Waldflächen durch nachhaltige Waldbewirtschaftung, einschließlich Schutz, Wiederherstellung, Aufforstung und Wiederaufforstung, umzukehren und die Bemühungen zur Verhinderung der Waldschädigung zu verstärken und zu den weltweiten Bemühungen bei der Bekämpfung des Klimawandels beizutragen.","EUDR - Erwägungsgründe - ErwGr. 21\n\nDiese Verordnung sollte auch der Erklärung von New York über Wälder entsprechen, einer nicht rechtsverbindlichen politischen Erklärung, in der ein globaler Zeitplan für die Halbierung der natürlichen Waldverluste bis 2020 gebilligt wird, und sollte anstreben, diese Verluste bis 2030 zu beenden. Die Erklärung wurde von Dutzenden Regierungen, vielen der größten Unternehmen der Welt sowie einflussreichen Organisationen der Zivilgesellschaft und Indigenen-Organisationen gebilligt. Außerdem wurde der Privatsektor darin aufgefordert, das Ziel zu erfüllen, die Entwaldung bei der Erzeugung von landwirtschaftlichen Rohstoffen wie Palmöl, Soja, Papier und Rindfleisch bis spätestens 2020 zu beenden — ein Ziel, das nicht erreicht wurde. Darüber hinaus sollte die Verordnung einen Beitrag zum Strategischen Plan der Vereinten Nationen für Wälder 2017–2030 leisten, dessen erstes globales Ziel (Global Forest Goal 1) darin besteht, den weltweiten Verlust an Waldflächen durch nachhaltige Waldbewirtschaftung, einschließlich Schutz, Wiederherstellung, Aufforstung und Wiederaufforstung, umzukehren und die Bemühungen zur Verhinderung der Waldschädigung zu verstärken und zu den weltweiten Bemühungen bei der Bekämpfung des Klimawandels beizutragen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 18","erwgr-18",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 24","erwgr-24",[],false]