[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-eudr-erwgr-22-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"eudr","über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995\u002F2010","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023R1115",17331394,"ErwGr. 22","erwgr-22",null,"Erwägungsgründe","Diese Verordnung sollte auch auf die Erklärung der Staats- und Regierungschefs von Glasgow zu Wäldern und Landnutzung, die auf der Klimakonferenz der Vereinten Nationen im November 2021 veröffentlicht wurde, eingehen, in der anerkannt wird, dass „das Erreichen unserer Ziele in den Bereichen Landnutzung, Klima, biologische Vielfalt und nachhaltige Entwicklung sowohl weltweit als auch auf nationaler Ebene weitere transformative Maßnahmen in den miteinander verknüpften Bereichen der nachhaltigen Erzeugung und des nachhaltigen Verbrauchs, des Infrastrukturaufbaus, des Handels, der Finanzen und Investitionen sowie der Unterstützung für Kleinbauern, indigene Völker und lokale Gemeinschaften erfordert“. Die Unterzeichner verpflichteten sich, gemeinsam darauf hinzuarbeiten, bis 2030 den Rückgang der Wälder und die Landdegradation zu stoppen und umzukehren, und betonten, dass sie ihre gemeinsamen Anstrengungen verstärken würden, um eine Handels- und Entwicklungspolitik auf internationaler und nationaler Ebene zu erleichtern, die nachhaltige Entwicklung sowie nachhaltige Rohstofferzeugung und nachhaltigen Rohstoffkonsum fördert und zum gegenseitigen Nutzen der Länder beiträgt.","EUDR - Erwägungsgründe - ErwGr. 22\n\nDiese Verordnung sollte auch auf die Erklärung der Staats- und Regierungschefs von Glasgow zu Wäldern und Landnutzung, die auf der Klimakonferenz der Vereinten Nationen im November 2021 veröffentlicht wurde, eingehen, in der anerkannt wird, dass „das Erreichen unserer Ziele in den Bereichen Landnutzung, Klima, biologische Vielfalt und nachhaltige Entwicklung sowohl weltweit als auch auf nationaler Ebene weitere transformative Maßnahmen in den miteinander verknüpften Bereichen der nachhaltigen Erzeugung und des nachhaltigen Verbrauchs, des Infrastrukturaufbaus, des Handels, der Finanzen und Investitionen sowie der Unterstützung für Kleinbauern, indigene Völker und lokale Gemeinschaften erfordert“. Die Unterzeichner verpflichteten sich, gemeinsam darauf hinzuarbeiten, bis 2030 den Rückgang der Wälder und die Landdegradation zu stoppen und umzukehren, und betonten, dass sie ihre gemeinsamen Anstrengungen verstärken würden, um eine Handels- und Entwicklungspolitik auf internationaler und nationaler Ebene zu erleichtern, die nachhaltige Entwicklung sowie nachhaltige Rohstofferzeugung und nachhaltigen Rohstoffkonsum fördert und zum gegenseitigen Nutzen der Länder beiträgt.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 19","erwgr-19",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 25","erwgr-25",[],false]