[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-eudr-erwgr-45-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"eudr","über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995\u002F2010","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023R1115",17331417,"ErwGr. 45","erwgr-45",null,"Erwägungsgründe","Diese Verordnung sollte für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Schutz des berechtigten Vertrauens der Marktteilnehmer und Händler, die die relevanten Rohstoffe und Erzeugnisse in Verkehr bringen oder ausführen, wobei plötzliche Unterbrechungen der Lieferketten zu minimieren sind, und dem in Artikel 37 der Grundrechtecharta der Europäischen Union niedergelegten Grundrecht auf Umweltschutz sorgen. Zu diesem Zweck sollte ein Stichtag festgelegt werden, der als Grundlage für die Bewertung dient, ob die betreffenden Flächen Entwaldung oder Waldschädigung erfahren haben, sodass keine Rohstoffe und Erzeugnisse, die unter diese Verordnung fallen, in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden können, wenn sie nach diesem Stichtag auf Flächen erzeugt wurden, die von Entwaldung oder Waldschädigung betroffen sind.","EUDR - Erwägungsgründe - ErwGr. 45\n\nDiese Verordnung sollte für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Schutz des berechtigten Vertrauens der Marktteilnehmer und Händler, die die relevanten Rohstoffe und Erzeugnisse in Verkehr bringen oder ausführen, wobei plötzliche Unterbrechungen der Lieferketten zu minimieren sind, und dem in Artikel 37 der Grundrechtecharta der Europäischen Union niedergelegten Grundrecht auf Umweltschutz sorgen. Zu diesem Zweck sollte ein Stichtag festgelegt werden, der als Grundlage für die Bewertung dient, ob die betreffenden Flächen Entwaldung oder Waldschädigung erfahren haben, sodass keine Rohstoffe und Erzeugnisse, die unter diese Verordnung fallen, in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden können, wenn sie nach diesem Stichtag auf Flächen erzeugt wurden, die von Entwaldung oder Waldschädigung betroffen sind.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 44","erwgr-44",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 43","erwgr-43",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 42","erwgr-42",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 46","erwgr-46",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 47","erwgr-47",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 48","erwgr-48",[],false]