[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-eudr-erwgr-49-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"eudr","über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995\u002F2010","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023R1115",17331421,"ErwGr. 49","erwgr-49",null,"Erwägungsgründe","Auf der Grundlage eines systemischen Ansatzes sollten die Marktteilnehmer geeignete Maßnahmen einleiten, um sicherzustellen, dass die relevanten Erzeugnisse, die sie in Verkehr bringen wollen, den Entwaldungs- und Legalitätsanforderungen dieser Verordnung entsprechen. Zu diesem Zweck sollten die Marktteilnehmer Sorgfaltspflichtregelungen schaffen und umsetzen. Diese Sorgfaltspflichtregelungen sollten drei Elemente umfassen, nämlich Informationsanforderungen, Risikobewertung und Maßnahmen zur Risikominderung, ergänzt um Berichtspflichten. Die Sorgfaltspflichtregelungen sollten so gestaltet sein, dass sie den Zugang zu Informationen über die Quellen und Lieferanten der Rohstoffe und Erzeugnisse, die in Verkehr gebracht werden, ermöglichen, einschließlich Informationen, die belegen, dass keine Entwaldung oder Waldschädigung vorliegt und dass die Legalitätsanforderungen erfüllt sind, unter anderem durch Angabe des Erzeugerlandes oder dessen Landesteile und einschließlich der Koordinaten der Geolokalisierung relevanter Grundstücke. Für diese Koordinaten der Geolokalisierung, die auf Zeitplanung, Ortung und\u002Foder Erdbeobachtung beruhen, könnten Weltraumdaten und -dienste genutzt werden, die im Rahmen des Weltraumprogramms der Union (EGNOS\u002FGalileo und Copernicus) bereitgestellt werden. Die Marktteilnehmer sollten auf der Grundlage dieser Informationen eine Risikobewertung vornehmen. Wird ein Risiko festgestellt, so sollten die Marktteilnehmer dieses Risiko mindern, um kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko zu erreichen. Dem Marktteilnehmer sollte es nur gestattet werden, relevante Erzeugnisse in Verkehr zu bringen oder sie auszuführen, wenn der Marktteilnehmer nach Erfüllung der Sorgfaltspflicht zu dem Schluss gelangt, dass kein oder lediglich ein vernachlässigbares Risiko dahin gehend besteht, dass die relevanten Erzeugnisse gegen diese Verordnung verstoßen.","EUDR - Erwägungsgründe - ErwGr. 49\n\nAuf der Grundlage eines systemischen Ansatzes sollten die Marktteilnehmer geeignete Maßnahmen einleiten, um sicherzustellen, dass die relevanten Erzeugnisse, die sie in Verkehr bringen wollen, den Entwaldungs- und Legalitätsanforderungen dieser Verordnung entsprechen. Zu diesem Zweck sollten die Marktteilnehmer Sorgfaltspflichtregelungen schaffen und umsetzen. Diese Sorgfaltspflichtregelungen sollten drei Elemente umfassen, nämlich Informationsanforderungen, Risikobewertung und Maßnahmen zur Risikominderung, ergänzt um Berichtspflichten. Die Sorgfaltspflichtregelungen sollten so gestaltet sein, dass sie den Zugang zu Informationen über die Quellen und Lieferanten der Rohstoffe und Erzeugnisse, die in Verkehr gebracht werden, ermöglichen, einschließlich Informationen, die belegen, dass keine Entwaldung oder Waldschädigung vorliegt und dass die Legalitätsanforderungen erfüllt sind, unter anderem durch Angabe des Erzeugerlandes oder dessen Landesteile und einschließlich der Koordinaten der Geolokalisierung relevanter Grundstücke. Für diese Koordinaten der Geolokalisierung, die auf Zeitplanung, Ortung und\u002Foder Erdbeobachtung beruhen, könnten Weltraumdaten und -dienste genutzt werden, die im Rahmen des Weltraumprogramms der Union (EGNOS\u002FGalileo und Copernicus) bereitgestellt werden. Die Marktteilnehmer sollten auf der Grundlage dieser Informationen eine Risikobewertung vornehmen. 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