[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-eudr-erwgr-56-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"eudr","über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995\u002F2010","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023R1115",17331428,"ErwGr. 56","erwgr-56",null,"Erwägungsgründe","Andere Rechtsakte der Union, die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette in Bezug auf nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte oder die Umwelt vorsehen, sollten insoweit Anwendung finden, als es in dieser Verordnung keine spezifischen Bestimmungen mit demselben Ziel, derselben Art und derselben Wirkung gibt, die im Lichte künftiger Änderungen von Rechtsakten der Union angepasst werden können. Die Existenz dieser Verordnung sollte die Anwendung anderer Rechtsakte der Union, in denen Anforderungen an die Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette festgelegt sind, nicht ausschließen. Sehen solche anderen Rechtsakte der Union spezifischere Bestimmungen vor oder fügen sie Anforderungen zu den Bestimmungen dieser Verordnung hinzu, so sollten diese Bestimmungen in Verbindung mit den Bestimmungen dieser Verordnung angewandt werden. Darüber hinaus sollten in Fällen, in denen diese Verordnung spezifischere Bestimmungen enthält, diese nicht so ausgelegt werden, dass die wirksame Anwendung anderer Rechtsakte der Union über die Sorgfaltspflicht oder die Verwirklichung ihres allgemeinen Ziels untergraben wird. Die Kommission sollte in der Lage sein, klare und leicht verständliche Leitlinien für die Einhaltung dieser Verordnung durch Marktteilnehmer und Händler — insbesondere KMU — herauszugeben.","EUDR - Erwägungsgründe - ErwGr. 56\n\nAndere Rechtsakte der Union, die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette in Bezug auf nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte oder die Umwelt vorsehen, sollten insoweit Anwendung finden, als es in dieser Verordnung keine spezifischen Bestimmungen mit demselben Ziel, derselben Art und derselben Wirkung gibt, die im Lichte künftiger Änderungen von Rechtsakten der Union angepasst werden können. Die Existenz dieser Verordnung sollte die Anwendung anderer Rechtsakte der Union, in denen Anforderungen an die Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette festgelegt sind, nicht ausschließen. Sehen solche anderen Rechtsakte der Union spezifischere Bestimmungen vor oder fügen sie Anforderungen zu den Bestimmungen dieser Verordnung hinzu, so sollten diese Bestimmungen in Verbindung mit den Bestimmungen dieser Verordnung angewandt werden. Darüber hinaus sollten in Fällen, in denen diese Verordnung spezifischere Bestimmungen enthält, diese nicht so ausgelegt werden, dass die wirksame Anwendung anderer Rechtsakte der Union über die Sorgfaltspflicht oder die Verwirklichung ihres allgemeinen Ziels untergraben wird. Die Kommission sollte in der Lage sein, klare und leicht verständliche Leitlinien für die Einhaltung dieser Verordnung durch Marktteilnehmer und Händler — insbesondere KMU — herauszugeben.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 55","erwgr-55",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 54","erwgr-54",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 53","erwgr-53",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 57","erwgr-57",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 58","erwgr-58",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 59","erwgr-59",[],false]