[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-eudr-erwgr-68-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"eudr","über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995\u002F2010","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023R1115",17331440,"ErwGr. 68","erwgr-68",null,"Erwägungsgründe","Darüber hinaus sollte die Kommission das Risiko der Entwaldung und Waldschädigung in einem Land oder in Teilen eines Landes anhand einer Reihe von Kriterien bewerten, die sowohl quantitativen, objektiven und international anerkannten Daten als auch Hinweisen darauf Rechnung tragen, dass sich die Länder aktiv für die Bekämpfung von Entwaldung und Waldschädigung einsetzen. Solche Benchmarking-Informationen sollten es den Marktteilnehmern in der Union erleichtern, die Sorgfaltspflicht zu erfüllen, den zuständigen Behörden die Überwachung und Durchsetzung der Konformität erleichtern und gleichzeitig den Erzeugerländern einen Anreiz bieten, die Nachhaltigkeit ihrer landwirtschaftlichen Erzeugungssysteme zu verbessern und ihre Auswirkungen auf die Entwaldung zu verringern. Dies dürfte dabei helfen, die Lieferketten transparenter und nachhaltiger zu gestalten. Das Benchmarking-System sollte auf einem dreistufigen System zur Einstufung von Ländern als Länder mit geringem, normalem oder hohem Risiko beruhen. Um für angemessene Transparenz und Klarheit zu sorgen, sollte die Kommission insbesondere die für das Benchmarking-System verwendeten Daten, die Gründe für die vorgeschlagene Änderung der Einstufung und die Antwort des betreffenden Landes öffentlich zugänglich machen. Bei relevanten Erzeugnissen aus Ländern mit geringem Risiko oder deren Landesteilen sollte es den Marktteilnehmern gestattet sein, eine vereinfachte Sorgfaltspflicht zu erfüllen. Bei relevanten Erzeugnissen aus Ländern mit hohem Risiko oder deren Landesteilen sollten die zuständigen Behörden verpflichtet werden eine verstärkte Kontrolle durchzuführen. Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, Durchführungsrechtsakte zu erlassen, um die Liste derjenigen Länder oder deren Landesteile festzulegen, die ein geringes oder hohes Risiko aufweisen.","EUDR - Erwägungsgründe - ErwGr. 68\n\nDarüber hinaus sollte die Kommission das Risiko der Entwaldung und Waldschädigung in einem Land oder in Teilen eines Landes anhand einer Reihe von Kriterien bewerten, die sowohl quantitativen, objektiven und international anerkannten Daten als auch Hinweisen darauf Rechnung tragen, dass sich die Länder aktiv für die Bekämpfung von Entwaldung und Waldschädigung einsetzen. Solche Benchmarking-Informationen sollten es den Marktteilnehmern in der Union erleichtern, die Sorgfaltspflicht zu erfüllen, den zuständigen Behörden die Überwachung und Durchsetzung der Konformität erleichtern und gleichzeitig den Erzeugerländern einen Anreiz bieten, die Nachhaltigkeit ihrer landwirtschaftlichen Erzeugungssysteme zu verbessern und ihre Auswirkungen auf die Entwaldung zu verringern. Dies dürfte dabei helfen, die Lieferketten transparenter und nachhaltiger zu gestalten. Das Benchmarking-System sollte auf einem dreistufigen System zur Einstufung von Ländern als Länder mit geringem, normalem oder hohem Risiko beruhen. Um für angemessene Transparenz und Klarheit zu sorgen, sollte die Kommission insbesondere die für das Benchmarking-System verwendeten Daten, die Gründe für die vorgeschlagene Änderung der Einstufung und die Antwort des betreffenden Landes öffentlich zugänglich machen. 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