[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-eudr-erwgr-83-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"eudr","über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995\u002F2010","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023R1115",17331455,"ErwGr. 83","erwgr-83",null,"Erwägungsgründe","Unter Berücksichtigung der Forderung, die sowohl das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 22. Oktober 2020 zu einem EU-Rechtsrahmen zur Eindämmung und Umkehrung der von der EU verursachten weltweiten Entwaldung als auch die große Mehrheit der annähernd 1,2 Mio. Teilnehmer an der öffentlichen Konsultation der Kommission erhoben haben, sollte die Kommission den Schwerpunkt ihrer Bewertung und jedes künftigen Gesetzgebungsvorschlags auf die Ausweitung des Anwendungsbereichs dieser Verordnung auf Ökosysteme, bei denen es sich nicht um Wälder handelt, und deren Umwandlung und Schädigung legen.","EUDR - Erwägungsgründe - ErwGr. 83\n\nUnter Berücksichtigung der Forderung, die sowohl das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 22. Oktober 2020 zu einem EU-Rechtsrahmen zur Eindämmung und Umkehrung der von der EU verursachten weltweiten Entwaldung als auch die große Mehrheit der annähernd 1,2 Mio. Teilnehmer an der öffentlichen Konsultation der Kommission erhoben haben, sollte die Kommission den Schwerpunkt ihrer Bewertung und jedes künftigen Gesetzgebungsvorschlags auf die Ausweitung des Anwendungsbereichs dieser Verordnung auf Ökosysteme, bei denen es sich nicht um Wälder handelt, und deren Umwandlung und Schädigung legen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 82","erwgr-82",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 81","erwgr-81",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 80","erwgr-80",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 84","erwgr-84",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 85","erwgr-85",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 86","erwgr-86",[],false]