[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-geo_blocking-erwgr-20-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"geo_blocking","über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2006\u002F2004 und (EU) 2017\u002F2394 sowie der Richtlinie 2009\u002F22\u002FEG","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R0302",17331584,"ErwGr. 20","erwgr-20",null,"Erwägungsgründe","Manche Anbieter betreiben verschiedene Versionen ihrer Online-Benutzeroberflächen für Kunden aus verschiedenen Mitgliedstaaten. Das sollte zwar weiterhin möglich sein, hingegen sollte es untersagt werden, Kunden ohne deren ausdrückliche Zustimmung von einer Version der Online-Benutzeroberfläche zu einer anderen Version weiterzuleiten. Die Anbieter sollten nicht verpflichtet sein, jedes Mal, wenn ein Verbraucher dieselbe Online-Benutzeroberfläche besucht, die ausdrückliche Zustimmung des Kunden einzuholen. Sobald ein Verbraucher seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat, auch durch Angabe einer Präferenz in einem persönlichen Nutzerkonto, sollte diese ausdrückliche Zustimmung für alle seine künftigen Besuche auf derselben Online-Benutzeroberfläche als gültig betrachtet werden. Es sollte für den Kunden möglich sein, eine solche Zustimmung jederzeit zu widerrufen. Alle Versionen der Online-Benutzeroberfläche sollten dem Kunden weiterhin jederzeit leicht zugänglich sein.","GEO_BLOCKING - Erwägungsgründe - ErwGr. 20\n\nManche Anbieter betreiben verschiedene Versionen ihrer Online-Benutzeroberflächen für Kunden aus verschiedenen Mitgliedstaaten. Das sollte zwar weiterhin möglich sein, hingegen sollte es untersagt werden, Kunden ohne deren ausdrückliche Zustimmung von einer Version der Online-Benutzeroberfläche zu einer anderen Version weiterzuleiten. Die Anbieter sollten nicht verpflichtet sein, jedes Mal, wenn ein Verbraucher dieselbe Online-Benutzeroberfläche besucht, die ausdrückliche Zustimmung des Kunden einzuholen. Sobald ein Verbraucher seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat, auch durch Angabe einer Präferenz in einem persönlichen Nutzerkonto, sollte diese ausdrückliche Zustimmung für alle seine künftigen Besuche auf derselben Online-Benutzeroberfläche als gültig betrachtet werden. Es sollte für den Kunden möglich sein, eine solche Zustimmung jederzeit zu widerrufen. Alle Versionen der Online-Benutzeroberfläche sollten dem Kunden weiterhin jederzeit leicht zugänglich sein.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 18","erwgr-18",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 17","erwgr-17",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 23","erwgr-23",[],false]