[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-geo_blocking-erwgr-39-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"geo_blocking","über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2006\u002F2004 und (EU) 2017\u002F2394 sowie der Richtlinie 2009\u002F22\u002FEG","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018R0302",17331603,"ErwGr. 39","erwgr-39",null,"Erwägungsgründe","Um Unterlassungsklagen zum Schutz von Kollektivinteressen der Verbraucher gegen Handlungen zu ermöglichen, die im Sinne der Richtlinie 2009\u002F22\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates (21) gegen diese Verordnung verstoßen, sollte die genannte Richtlinie ebenfalls dahingehend geändert werden, dass sie in Anhang I einen Verweis auf die vorliegende Verordnung enthält. Die Verbraucher sollten ferner dazu angeregt werden, von den mit der Verordnung (EU) Nr. 524\u002F2013 geschaffenen Mechanismen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen umfassend Gebrauch zu machen.","GEO_BLOCKING - Erwägungsgründe - ErwGr. 39\n\nUm Unterlassungsklagen zum Schutz von Kollektivinteressen der Verbraucher gegen Handlungen zu ermöglichen, die im Sinne der Richtlinie 2009\u002F22\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates (21) gegen diese Verordnung verstoßen, sollte die genannte Richtlinie ebenfalls dahingehend geändert werden, dass sie in Anhang I einen Verweis auf die vorliegende Verordnung enthält. Die Verbraucher sollten ferner dazu angeregt werden, von den mit der Verordnung (EU) Nr. 524\u002F2013 geschaffenen Mechanismen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen umfassend Gebrauch zu machen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 38","erwgr-38",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 37","erwgr-37",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 36","erwgr-36",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 40","erwgr-40",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 41","erwgr-41",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 42","erwgr-42",[],false]