[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-gpsr-erwgr-17-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"gpsr","über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025\u002F2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020\u002F1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001\u002F95\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87\u002F357\u002FEWG des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023R0988",13339520,"ErwGr. 17","erwgr-17",null,"Erwägungsgründe","Dienstleistungen sollten nicht unter die vorliegende Verordnung fallen. Zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Verbraucher sollten Produkte, die Verbrauchern im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen geliefert oder bereitgestellt werden oder denen Verbraucher während der Erbringung einer Dienstleistung direkt ausgesetzt sind, jedoch sehr wohl in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen. Beförderungsmittel, mittels derer Verbraucher sich fortbewegen oder reisen, sollten allerdings nicht unter diese Verordnung fallen, wenn derartige Beförderungsmittel im Rahmen eines Verkehrsdienstes direkt von Dienstleistungserbringern bedient werden, da sie in Verbindung mit der Sicherheit der erbrachten Dienstleistung zu behandeln sind.","GPSR - Erwägungsgründe - ErwGr. 17\n\nDienstleistungen sollten nicht unter die vorliegende Verordnung fallen. Zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Verbraucher sollten Produkte, die Verbrauchern im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen geliefert oder bereitgestellt werden oder denen Verbraucher während der Erbringung einer Dienstleistung direkt ausgesetzt sind, jedoch sehr wohl in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen. Beförderungsmittel, mittels derer Verbraucher sich fortbewegen oder reisen, sollten allerdings nicht unter diese Verordnung fallen, wenn derartige Beförderungsmittel im Rahmen eines Verkehrsdienstes direkt von Dienstleistungserbringern bedient werden, da sie in Verbindung mit der Sicherheit der erbrachten Dienstleistung zu behandeln sind.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 14","erwgr-14",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 18","erwgr-18",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 20","erwgr-20",[],false]