[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-gpsr-erwgr-42-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"gpsr","über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025\u002F2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020\u002F1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001\u002F95\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87\u002F357\u002FEWG des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023R0988",13339545,"ErwGr. 42","erwgr-42",null,"Erwägungsgründe","Die verlässliche Identifizierung von Produkten und die Bereitstellung von Informationen über den Hersteller und andere relevante Wirtschaftsakteure in der gesamten Lieferkette tragen dazu bei, die beteiligten Wirtschaftsakteure zu ermitteln und gegebenenfalls mit wirksamen und verhältnismäßigen Korrekturmaßnahmen, wie etwa gezielten Rückrufen, auf gefährliche Produkte zu reagieren. Die Identifizierung der Produkte und die Bereitstellung von Informationen über den Hersteller und andere relevante Wirtschaftsakteure sorgen somit dafür, dass Verbraucher, einschließlich Menschen mit Behinderungen, und Marktüberwachungsbehörden zutreffende Informationen über gefährliche Produkte erhalten, was das Vertrauen in den Markt stärkt und unnötige Handelsstörungen vermeidet. Die Produkte sollten daher Angaben aufweisen, die eine Identifizierung des Produkts selbst sowie die Ermittlung des Herstellers und gegebenenfalls des Einführers und weiterer relevanter Wirtschaftsakteure ermöglichen. Diese Anforderungen könnten für bestimmte Arten von Produkten, die wahrscheinlich ein ernstes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern darstellen, durch ein System zur Erhebung und Speicherung von Daten verschärft werden, das neben der Identifizierung des Produkts auch die Identifizierung seiner Bestandteile oder der an seiner Lieferkette beteiligten Wirtschaftsakteure ermöglicht. Dies gilt unbeschadet der Informationspflichten gemäß der Richtlinie 2011\u002F83\u002FEU des Europäischen Parlaments und des Rates (15) in Bezug auf die wesentlichen Eigenschaften der Waren, in dem für den Datenträger und die Art der Waren angemessenen Umfang. Eine Abbildung sollte als Fotografie, Illustration oder sonstiges piktografisches Element betrachtet werden, das die einfache Identifizierung eines Produkts oder potenziellen Produkts ermöglicht.","GPSR - Erwägungsgründe - ErwGr. 42\n\nDie verlässliche Identifizierung von Produkten und die Bereitstellung von Informationen über den Hersteller und andere relevante Wirtschaftsakteure in der gesamten Lieferkette tragen dazu bei, die beteiligten Wirtschaftsakteure zu ermitteln und gegebenenfalls mit wirksamen und verhältnismäßigen Korrekturmaßnahmen, wie etwa gezielten Rückrufen, auf gefährliche Produkte zu reagieren. Die Identifizierung der Produkte und die Bereitstellung von Informationen über den Hersteller und andere relevante Wirtschaftsakteure sorgen somit dafür, dass Verbraucher, einschließlich Menschen mit Behinderungen, und Marktüberwachungsbehörden zutreffende Informationen über gefährliche Produkte erhalten, was das Vertrauen in den Markt stärkt und unnötige Handelsstörungen vermeidet. Die Produkte sollten daher Angaben aufweisen, die eine Identifizierung des Produkts selbst sowie die Ermittlung des Herstellers und gegebenenfalls des Einführers und weiterer relevanter Wirtschaftsakteure ermöglichen. Diese Anforderungen könnten für bestimmte Arten von Produkten, die wahrscheinlich ein ernstes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern darstellen, durch ein System zur Erhebung und Speicherung von Daten verschärft werden, das neben der Identifizierung des Produkts auch die Identifizierung seiner Bestandteile oder der an seiner Lieferkette beteiligten Wirtschaftsakteure ermöglicht. Dies gilt unbeschadet der Informationspflichten gemäß der Richtlinie 2011\u002F83\u002FEU des Europäischen Parlaments und des Rates (15) in Bezug auf die wesentlichen Eigenschaften der Waren, in dem für den Datenträger und die Art der Waren angemessenen Umfang. Eine Abbildung sollte als Fotografie, Illustration oder sonstiges piktografisches Element betrachtet werden, das die einfache Identifizierung eines Produkts oder potenziellen Produkts ermöglicht.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 41","erwgr-41",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 40","erwgr-40",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 39","erwgr-39",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 43","erwgr-43",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 44","erwgr-44",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 45","erwgr-45",[],false]