[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-gpsr-erwgr-55-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"gpsr","über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025\u002F2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020\u002F1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001\u002F95\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87\u002F357\u002FEWG des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023R0988",13339558,"ErwGr. 55","erwgr-55",null,"Erwägungsgründe","Wenn das Schnellwarnsystem Safety Gate keine präzise URL-Adresse (Uniform Resource Locator) und nötigenfalls weitere Angaben zur Ermittlung der Inhalte, die sich auf ein Angebot eines gefährlichen Produkts beziehen, enthält, sollten die Anbieter von Online-Marktplätzen bei etwaigen auf eigene Initiative ergriffenen Maßnahmen zur Erkennung von, Identifizierung von, Entfernung von oder Sperrung des Zugangs zu solchen auf ihren Online-Schnittstellen angebotenen gefährlichen Produkten gegebenenfalls die übermittelten Informationen wie etwa Produktidentifikatoren (falls verfügbar) und andere Informationen zur Rückverfolgbarkeit dennoch berücksichtigen. Das Safety-Gate-Portal sollte jedoch modernisiert und aktualisiert werden, damit die Anbieter von Online-Marktplätzen unsichere Produkte leichter ermitteln können; hierfür sollte es auch möglich sein, die Bestimmungen dieser Verordnung über die Entfernung von Inhalten, die sich auf ein Angebot eines gefährlichen Produkts beziehen, aus Online-Schnittstellen mithilfe eines Meldesystems durchzuführen, das im Rahmen des Safety-Gate-Portals konzipiert und entwickelt wurde.","GPSR - Erwägungsgründe - ErwGr. 55\n\nWenn das Schnellwarnsystem Safety Gate keine präzise URL-Adresse (Uniform Resource Locator) und nötigenfalls weitere Angaben zur Ermittlung der Inhalte, die sich auf ein Angebot eines gefährlichen Produkts beziehen, enthält, sollten die Anbieter von Online-Marktplätzen bei etwaigen auf eigene Initiative ergriffenen Maßnahmen zur Erkennung von, Identifizierung von, Entfernung von oder Sperrung des Zugangs zu solchen auf ihren Online-Schnittstellen angebotenen gefährlichen Produkten gegebenenfalls die übermittelten Informationen wie etwa Produktidentifikatoren (falls verfügbar) und andere Informationen zur Rückverfolgbarkeit dennoch berücksichtigen. Das Safety-Gate-Portal sollte jedoch modernisiert und aktualisiert werden, damit die Anbieter von Online-Marktplätzen unsichere Produkte leichter ermitteln können; hierfür sollte es auch möglich sein, die Bestimmungen dieser Verordnung über die Entfernung von Inhalten, die sich auf ein Angebot eines gefährlichen Produkts beziehen, aus Online-Schnittstellen mithilfe eines Meldesystems durchzuführen, das im Rahmen des Safety-Gate-Portals konzipiert und entwickelt wurde.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 54","erwgr-54",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 53","erwgr-53",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 52","erwgr-52",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 56","erwgr-56",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 57","erwgr-57",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 58","erwgr-58",[],false]