[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-gpsr-erwgr-61-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"gpsr","über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025\u002F2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020\u002F1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001\u002F95\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87\u002F357\u002FEWG des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023R0988",13339564,"ErwGr. 61","erwgr-61",null,"Erwägungsgründe","Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 952\u002F2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (18) (Zollkodex der Union) werden Produkte aus Drittländern, die dazu bestimmt sind, auf dem Unionsmarkt bereitgestellt zu werden, oder die für die private Verwendung oder den privaten Verbrauch im Zollgebiet der Union bestimmt sind, in das Zollverfahren „Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr“ überführt. Dieses Verfahren zielt darauf ab, die für die Einfuhr der Waren vorgeschriebenen Formalitäten zu erfüllen, einschließlich der Durchsetzung der geltenden Bestimmungen des Unionsrechts, damit diese Waren wie alle in der Union hergestellten Waren auf dem Markt bereitgestellt werden können. Was die Sicherheit der Verbraucher anbelangt, so müssen diese Produkte dieser Verordnung und insbesondere dem in dieser Verordnung festgelegten allgemeinen Sicherheitsgebot entsprechen.","GPSR - Erwägungsgründe - ErwGr. 61\n\nGemäß der Verordnung (EU) Nr. 952\u002F2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (18) (Zollkodex der Union) werden Produkte aus Drittländern, die dazu bestimmt sind, auf dem Unionsmarkt bereitgestellt zu werden, oder die für die private Verwendung oder den privaten Verbrauch im Zollgebiet der Union bestimmt sind, in das Zollverfahren „Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr“ überführt. Dieses Verfahren zielt darauf ab, die für die Einfuhr der Waren vorgeschriebenen Formalitäten zu erfüllen, einschließlich der Durchsetzung der geltenden Bestimmungen des Unionsrechts, damit diese Waren wie alle in der Union hergestellten Waren auf dem Markt bereitgestellt werden können. Was die Sicherheit der Verbraucher anbelangt, so müssen diese Produkte dieser Verordnung und insbesondere dem in dieser Verordnung festgelegten allgemeinen Sicherheitsgebot entsprechen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 60","erwgr-60",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 59","erwgr-59",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 58","erwgr-58",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 62","erwgr-62",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 63","erwgr-63",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 64","erwgr-64",[],false]