[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-gpsr-erwgr-88-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"gpsr","über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025\u002F2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020\u002F1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001\u002F95\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87\u002F357\u002FEWG des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023R0988",13339591,"ErwGr. 88","erwgr-88",null,"Erwägungsgründe","Um Verbraucher dazu zu bringen, auf Rückrufe zu reagieren, ist es wichtig, dass das von Verbrauchern verlangte Handeln so einfach wie möglich ist und dass die angebotenen Abhilfemaßnahmen wirksam und kostenfrei sind sowie zeitnah erfolgen. In der Richtlinie (EU) 2019\u002F771 des Europäischen Parlaments und des Rates (19) sind für den Fall der Vertragswidrigkeit physischer Waren, die zum Zeitpunkt der Lieferung besteht und innerhalb des von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 10 Absatz 3 jener Richtlinie festgelegten Haftungszeitraums offenbar wird, vertragliche Abhilfen für Verbraucher vorgesehen. Artikel 14 der Richtlinie (EU) 2019\u002F770 des Europäischen Parlaments und des Rates (20) gilt auch für körperliche Datenträger wie DVDs, CDs, USB-Sticks und Speicherkarten, die als Träger digitaler Inhalte verwendet werden. Allerdings rechtfertigen Situationen, in denen gefährliche Produkte vom Markt zurückgerufen werden, ein besonderes Regelwerk, das unbeschadet vertraglicher Abhilfen angewandt werden sollte, da mit ihm andere Ziele verfolgt werden. Während vertragliche Abhilfen dem Zweck dienen, die Vertragswidrigkeit der Waren zu beheben, dienen die Abhilfemaßnahmen im Falle eines Rückrufs sowohl dazu, gefährliche Produkte vom Markt zu nehmen, als auch als eine angemessene Wiedergutmachung für den Verbraucher. Folglich gibt es große Unterschiede zwischen den beiden Arten möglicher Abhilfen: Erstens sollte es im Falle eines Produktrückrufs gemäß dieser Verordnung keine zeitliche Beschränkung für die Inanspruchnahme der Abhilfemaßnahmen geben; zweitens sollten Verbraucher das Recht haben, von dem betreffenden Wirtschaftsakteur Abhilfemaßnahmen zu verlangen, jedoch nicht unbedingt vom Unternehmer. Darüber hinaus sollten Verbraucher im Falle eines Rückrufs nicht nachweisen müssen, dass das Produkt gefährlich ist.","GPSR - Erwägungsgründe - ErwGr. 88\n\nUm Verbraucher dazu zu bringen, auf Rückrufe zu reagieren, ist es wichtig, dass das von Verbrauchern verlangte Handeln so einfach wie möglich ist und dass die angebotenen Abhilfemaßnahmen wirksam und kostenfrei sind sowie zeitnah erfolgen. In der Richtlinie (EU) 2019\u002F771 des Europäischen Parlaments und des Rates (19) sind für den Fall der Vertragswidrigkeit physischer Waren, die zum Zeitpunkt der Lieferung besteht und innerhalb des von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 10 Absatz 3 jener Richtlinie festgelegten Haftungszeitraums offenbar wird, vertragliche Abhilfen für Verbraucher vorgesehen. Artikel 14 der Richtlinie (EU) 2019\u002F770 des Europäischen Parlaments und des Rates (20) gilt auch für körperliche Datenträger wie DVDs, CDs, USB-Sticks und Speicherkarten, die als Träger digitaler Inhalte verwendet werden. Allerdings rechtfertigen Situationen, in denen gefährliche Produkte vom Markt zurückgerufen werden, ein besonderes Regelwerk, das unbeschadet vertraglicher Abhilfen angewandt werden sollte, da mit ihm andere Ziele verfolgt werden. Während vertragliche Abhilfen dem Zweck dienen, die Vertragswidrigkeit der Waren zu beheben, dienen die Abhilfemaßnahmen im Falle eines Rückrufs sowohl dazu, gefährliche Produkte vom Markt zu nehmen, als auch als eine angemessene Wiedergutmachung für den Verbraucher. Folglich gibt es große Unterschiede zwischen den beiden Arten möglicher Abhilfen: Erstens sollte es im Falle eines Produktrückrufs gemäß dieser Verordnung keine zeitliche Beschränkung für die Inanspruchnahme der Abhilfemaßnahmen geben; zweitens sollten Verbraucher das Recht haben, von dem betreffenden Wirtschaftsakteur Abhilfemaßnahmen zu verlangen, jedoch nicht unbedingt vom Unternehmer. 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