[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-gpsr-erwgr-95-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"gpsr","über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025\u002F2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020\u002F1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001\u002F95\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87\u002F357\u002FEWG des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023R0988",13339598,"ErwGr. 95","erwgr-95",null,"Erwägungsgründe","Die Union sollte in der Lage sein, im Rahmen von zwischen der Union und Drittländern oder internationalen Organisationen geschlossenen Übereinkünften oder zwischen der Kommission und Behörden von Drittländern oder internationalen Organisationen getroffenen Vereinbarungen mit diesen zusammenzuarbeiten sowie produktsicherheitsbezogene Informationen mit Regulierungsbehörden von Drittländern oder internationalen Organisationen auszutauschen, auch um zu verhindern, dass sich gefährliche Produkte auf dem Markt im Umlauf befinden. Bei dieser Zusammenarbeit und diesem Informationsaustausch sollten die Unionsvorschriften über die Vertraulichkeit und den Schutz personenbezogener Daten geachtet werden. Der Austausch personenbezogener Daten sollte nur erfolgen, soweit er ausschließlich zum Schutz der Gesundheit oder Sicherheit von Verbrauchern erforderlich ist.","GPSR - Erwägungsgründe - ErwGr. 95\n\nDie Union sollte in der Lage sein, im Rahmen von zwischen der Union und Drittländern oder internationalen Organisationen geschlossenen Übereinkünften oder zwischen der Kommission und Behörden von Drittländern oder internationalen Organisationen getroffenen Vereinbarungen mit diesen zusammenzuarbeiten sowie produktsicherheitsbezogene Informationen mit Regulierungsbehörden von Drittländern oder internationalen Organisationen auszutauschen, auch um zu verhindern, dass sich gefährliche Produkte auf dem Markt im Umlauf befinden. Bei dieser Zusammenarbeit und diesem Informationsaustausch sollten die Unionsvorschriften über die Vertraulichkeit und den Schutz personenbezogener Daten geachtet werden. Der Austausch personenbezogener Daten sollte nur erfolgen, soweit er ausschließlich zum Schutz der Gesundheit oder Sicherheit von Verbrauchern erforderlich ist.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 94","erwgr-94",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 93","erwgr-93",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 92","erwgr-92",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 96","erwgr-96",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 97","erwgr-97",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 98","erwgr-98",[],false]