[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-gpsr-erwgr-96-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"gpsr","über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025\u002F2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020\u002F1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001\u002F95\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87\u002F357\u002FEWG des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023R0988",13339599,"ErwGr. 96","erwgr-96",null,"Erwägungsgründe","Der systematische Informationsaustausch zwischen der Kommission und Drittländern oder internationalen Organisationen über die Sicherheit von Verbraucherprodukten sowie über Präventions-, Restriktions- und Korrekturmaßnahmen sollte auf Gegenseitigkeit beruhen, was einen gleichwertigen, aber nicht notwendigerweise identischen Informationsaustausch zum beiderseitigen Nutzen bedeutet. Ein Informationsaustausch mit einem Drittland, das Waren herstellt, die für den Unionsmarkt bestimmt sind, könnte darin bestehen, dass die Kommission ausgewählte im Schnellwarnsystem Safety Gate enthaltene Informationen über Produkte aus diesem Drittland übermittelt. Im Gegenzug könnte dieses Drittland Informationen über die Folgemaßnahmen übermitteln, die auf der Grundlage der eingegangenen Meldungen ergriffen wurden. Eine derartige Zusammenarbeit könnte zu dem Ziel beitragen, gefährliche Produkte an der Quelle einzudämmen und zu verhindern, dass sie auf den Unionsmarkt gelangen.","GPSR - Erwägungsgründe - ErwGr. 96\n\nDer systematische Informationsaustausch zwischen der Kommission und Drittländern oder internationalen Organisationen über die Sicherheit von Verbraucherprodukten sowie über Präventions-, Restriktions- und Korrekturmaßnahmen sollte auf Gegenseitigkeit beruhen, was einen gleichwertigen, aber nicht notwendigerweise identischen Informationsaustausch zum beiderseitigen Nutzen bedeutet. Ein Informationsaustausch mit einem Drittland, das Waren herstellt, die für den Unionsmarkt bestimmt sind, könnte darin bestehen, dass die Kommission ausgewählte im Schnellwarnsystem Safety Gate enthaltene Informationen über Produkte aus diesem Drittland übermittelt. Im Gegenzug könnte dieses Drittland Informationen über die Folgemaßnahmen übermitteln, die auf der Grundlage der eingegangenen Meldungen ergriffen wurden. Eine derartige Zusammenarbeit könnte zu dem Ziel beitragen, gefährliche Produkte an der Quelle einzudämmen und zu verhindern, dass sie auf den Unionsmarkt gelangen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 95","erwgr-95",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 94","erwgr-94",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 93","erwgr-93",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 97","erwgr-97",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 98","erwgr-98",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 99","erwgr-99",[],false]