[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-kivo-art-90-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"kivo","zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300\u002F2008, (EU) Nr. 167\u002F2013, (EU) Nr. 168\u002F2013, (EU) 2018\u002F858, (EU) 2018\u002F1139 und (EU) 2019\u002F2144 sowie der Richtlinien 2014\u002F90\u002FEU, (EU) 2016\u002F797 und (EU) 2020\u002F1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024R1689",13341021,"Art. 90","art-90","Warnungen des wissenschaftlichen Gremiums vor systemischen Risiken","KAPITEL IX BEOBACHTUNG NACH DEM INVERKEHRBRINGEN, INFORMATIONSAUSTAUSCH UND MARKTÜBERWACHUNG","(1) Das wissenschaftliche Gremium kann dem Büro für Künstliche Intelligenz eine qualifizierte Warnung übermitteln, wenn es Grund zu der Annahme hat, dass a) ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck ein konkretes, identifizierbares Risiko auf Unionsebene birgt oder b) ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck die Bedingungen gemäß Artikel 51 erfüllt.\n(2) Aufgrund einer solchen qualifizierten Warnung kann die Kommission über das Büro für Künstliche Intelligenz und nach Unterrichtung des KI-Gremiums die in diesem Abschnitt festgelegten Befugnisse zur Beurteilung der Angelegenheit ausüben. Das Büro für Künstliche Intelligenz unterrichtet das KI-Gremium über jede Maßnahme gemäß den Artikeln 91 bis 94.\n(3) Eine qualifizierte Warnung ist hinreichend zu begründen und enthält mindestens Folgendes: a) die Kontaktstelle des Anbieters des betreffenden KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko; b) eine Beschreibung der einschlägigen Fakten und der Gründe für die Warnung durch das wissenschaftliche Gremium; c) alle sonstigen Informationen, die das wissenschaftliche Gremium für relevant hält, gegebenenfalls einschließlich Informationen, die es auf eigene Initiative hin zusammengetragen hat.","KIVO - KAPITEL IX BEOBACHTUNG NACH DEM INVERKEHRBRINGEN, INFORMATIONSAUSTAUSCH UND MARKTÜBERWACHUNG - ABSCHNITT 5 Aufsicht, Ermittlung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck - Art. 90 Warnungen des wissenschaftlichen Gremiums vor systemischen Risiken\n\n(1) Das wissenschaftliche Gremium kann dem Büro für Künstliche Intelligenz eine qualifizierte Warnung übermitteln, wenn es Grund zu der Annahme hat, dass a) ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck ein konkretes, identifizierbares Risiko auf Unionsebene birgt oder b) ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck die Bedingungen gemäß Artikel 51 erfüllt.\n(2) Aufgrund einer solchen qualifizierten Warnung kann die Kommission über das Büro für Künstliche Intelligenz und nach Unterrichtung des KI-Gremiums die in diesem Abschnitt festgelegten Befugnisse zur Beurteilung der Angelegenheit ausüben. Das Büro für Künstliche Intelligenz unterrichtet das KI-Gremium über jede Maßnahme gemäß den Artikeln 91 bis 94.\n(3) Eine qualifizierte Warnung ist hinreichend zu begründen und enthält mindestens Folgendes: a) die Kontaktstelle des Anbieters des betreffenden KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko; b) eine Beschreibung der einschlägigen Fakten und der Gründe für die Warnung durch das wissenschaftliche Gremium; c) alle sonstigen Informationen, die das wissenschaftliche Gremium für relevant hält, gegebenenfalls einschließlich Informationen, die es auf eigene Initiative hin zusammengetragen hat.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"ABSCHNITT 5 Aufsicht, Ermittlung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 89","Überwachungsmaßnahmen","art-89",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 88","Durchsetzung der Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck","art-88",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 87","Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern","art-87",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 91","Befugnis zur Anforderung von Dokumentation und Informationen","art-91",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 92","Befugnis zur Durchführung von Bewertungen","art-92",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 93","Befugnis zur Aufforderung zu Maßnahmen","art-93",[],false]