[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-mica-art-1-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":33,"citing_decisions":46,"is_thin":47},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"mica","über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093\u002F2010 und (EU) Nr. 1095\u002F2010 sowie der Richtlinien 2013\u002F36\u002FEU und (EU) 2019\u002F1937","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023R1114",13374621,"Art. 1","art-1","Gegenstand","TITEL I GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN","(1) Mit dieser Verordnung werden einheitliche Anforderungen für das öffentliche Angebot und die Zulassung zum Handel auf einer Handelsplattform von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token, von vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token sowie Anforderungen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen festgelegt.\n(2) Insbesondere wird mit dieser Verordnung Folgendes festgelegt: a) Transparenz- und Offenlegungspflichten für die Ausgabe, das öffentliche Angebot und die Zulassung von Kryptowerten zum Handel auf einer Handelsplattform für Kryptowerte („Zulassung zum Handel“); b) Anforderungen für die Zulassung und Beaufsichtigung von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token und Emittenten von E-Geld-Token sowie für deren Betrieb, Organisation und Unternehmensführung; c) Anforderungen für den Schutz der Inhaber von Kryptowerten bei der Ausgabe, dem öffentlichen Angebot und der Zulassung zum Handel mit Kryptowerten; d) Anforderungen für den Schutz der Kunden von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen; e) Maßnahmen zur Verhinderung von Insidergeschäften, unrechtmäßiger Offenlegung von Insiderinformationen sowie Marktmanipulation im Zusammenhang mit Kryptowerten, um die Integrität der Märkte für Kryptowerte zu wahren.","MICA - TITEL I GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN - Art. 1 Gegenstand\n\n(1) Mit dieser Verordnung werden einheitliche Anforderungen für das öffentliche Angebot und die Zulassung zum Handel auf einer Handelsplattform von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token, von vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token sowie Anforderungen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen festgelegt.\n(2) Insbesondere wird mit dieser Verordnung Folgendes festgelegt: a) Transparenz- und Offenlegungspflichten für die Ausgabe, das öffentliche Angebot und die Zulassung von Kryptowerten zum Handel auf einer Handelsplattform für Kryptowerte („Zulassung zum Handel“); b) Anforderungen für die Zulassung und Beaufsichtigung von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen, Emittenten vermögenswertereferenzierter Token und Emittenten von E-Geld-Token sowie für deren Betrieb, Organisation und Unternehmensführung; c) Anforderungen für den Schutz der Inhaber von Kryptowerten bei der Ausgabe, dem öffentlichen Angebot und der Zulassung zum Handel mit Kryptowerten; d) Anforderungen für den Schutz der Kunden von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen; e) Maßnahmen zur Verhinderung von Insidergeschäften, unrechtmäßiger Offenlegung von Insiderinformationen sowie Marktmanipulation im Zusammenhang mit Kryptowerten, um die Integrität der Märkte für Kryptowerte zu wahren.",{"kapitel":18},[23,27,30],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"ErwGr. 119",null,"erwgr-119",{"norm_key":28,"title":25,"slug":29},"ErwGr. 118","erwgr-118",{"norm_key":31,"title":25,"slug":32},"ErwGr. 117","erwgr-117",[34,38,42],{"norm_key":35,"title":36,"slug":37},"Art. 2","Anwendungsbereich","art-2",{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"Art. 3","Begriffsbestimmungen","art-3",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"Art. 4","Öffentliche Angebote von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token","art-4",[],false]