[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-mica-erwgr-32-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"mica","über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093\u002F2010 und (EU) Nr. 1095\u002F2010 sowie der Richtlinien 2013\u002F36\u002FEU und (EU) 2019\u002F1937","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023R1114",13374532,"ErwGr. 32","erwgr-32",null,"Erwägungsgründe","Der Betreiber einer Handelsplattform sollte für die Einhaltung der Anforderungen des Titels II dieser Verordnung verantwortlich sein, wenn Kryptowerte auf sein Betreiben hin zum Handel zugelassen werden und das Kryptowerte-Whitepaper in den von dieser Verordnung vorgeschriebenen Fällen noch nicht veröffentlicht wurde. Der Betreiber einer Handelsplattform sollte für die Einhaltung dieser Anforderungen verantwortlich sein, wenn er eine diesbezügliche schriftliche Vereinbarung mit der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, abgeschlossen hat. Die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, sollte weiterhin verantwortlich sein, wenn sie dem Betreiber der Handelsplattform irreführende Informationen zur Verfügung stellt. Die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, sollte außerdem weiterhin für Angelegenheiten verantwortlich sein, die nicht an den Betreiber der Handelsplattform delegiert wurden.","MICA - Erwägungsgründe - ErwGr. 32\n\nDer Betreiber einer Handelsplattform sollte für die Einhaltung der Anforderungen des Titels II dieser Verordnung verantwortlich sein, wenn Kryptowerte auf sein Betreiben hin zum Handel zugelassen werden und das Kryptowerte-Whitepaper in den von dieser Verordnung vorgeschriebenen Fällen noch nicht veröffentlicht wurde. Der Betreiber einer Handelsplattform sollte für die Einhaltung dieser Anforderungen verantwortlich sein, wenn er eine diesbezügliche schriftliche Vereinbarung mit der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, abgeschlossen hat. Die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, sollte weiterhin verantwortlich sein, wenn sie dem Betreiber der Handelsplattform irreführende Informationen zur Verfügung stellt. Die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, sollte außerdem weiterhin für Angelegenheiten verantwortlich sein, die nicht an den Betreiber der Handelsplattform delegiert wurden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 29","erwgr-29",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 33","erwgr-33",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 34","erwgr-34",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 35","erwgr-35",[],false]