[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-mica-erwgr-36-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"mica","über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093\u002F2010 und (EU) Nr. 1095\u002F2010 sowie der Richtlinien 2013\u002F36\u002FEU und (EU) 2019\u002F1937","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023R1114",13374536,"ErwGr. 36","erwgr-36",null,"Erwägungsgründe","Anbieter von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token sollten wirksame Vorkehrungen haben, um die im Zuge ihres öffentlichen Angebots entgegengenommenen Geldbeträge oder anderen Kryptowerte zu überwachen und zu verwahren. Mit diesen Vorkehrungen sollte auch sichergestellt werden, dass Geldbeträge oder andere Kryptowerte, die von Inhabern oder potenziellen Inhabern entgegengenommen wurden, schnellstmöglich ordnungsgemäß zurückgegeben werden, wenn ein öffentliches Angebot aus einem beliebigen Grund storniert wird. Der Anbieter sollte dafür Sorge tragen, dass die während des öffentlichen Angebots entgegengenommenen Geldbeträge oder anderen Kryptowerte von einem Dritten verwahrt werden.","MICA - Erwägungsgründe - ErwGr. 36\n\nAnbieter von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token sollten wirksame Vorkehrungen haben, um die im Zuge ihres öffentlichen Angebots entgegengenommenen Geldbeträge oder anderen Kryptowerte zu überwachen und zu verwahren. Mit diesen Vorkehrungen sollte auch sichergestellt werden, dass Geldbeträge oder andere Kryptowerte, die von Inhabern oder potenziellen Inhabern entgegengenommen wurden, schnellstmöglich ordnungsgemäß zurückgegeben werden, wenn ein öffentliches Angebot aus einem beliebigen Grund storniert wird. Der Anbieter sollte dafür Sorge tragen, dass die während des öffentlichen Angebots entgegengenommenen Geldbeträge oder anderen Kryptowerte von einem Dritten verwahrt werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 35","erwgr-35",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 34","erwgr-34",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 33","erwgr-33",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 37","erwgr-37",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 38","erwgr-38",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 39","erwgr-39",[],false]