[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-mica-erwgr-62-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"mica","über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093\u002F2010 und (EU) Nr. 1095\u002F2010 sowie der Richtlinien 2013\u002F36\u002FEU und (EU) 2019\u002F1937","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023R1114",13374562,"ErwGr. 62","erwgr-62",null,"Erwägungsgründe","Wenn vermögenswertereferenzierte Token eine ernsthafte Bedrohung für das reibungslose Funktionieren von Zahlungssystemen, die geldpolitischen Transmission oder die Währungshoheit darstellen, sollten die Zentralbanken die zuständige Behörde auffordern können, dem Emittenten dieser vermögenswertereferenzierten Token die Zulassung zu entziehen. Stellen vermögenswertereferenzierte Token eine Bedrohung für das reibungslose Funktionieren von Zahlungssystemen, die geldpolitische Transmission oder die Währungshoheit dar, sollten die Zentralbanken die zuständige Behörde auffordern können, die Menge dieser auszugebenden vermögenswertereferenzierten Token begrenzen oder einen Mindestbetrag für die Mindeststückelung festzulegen.","MICA - Erwägungsgründe - ErwGr. 62\n\nWenn vermögenswertereferenzierte Token eine ernsthafte Bedrohung für das reibungslose Funktionieren von Zahlungssystemen, die geldpolitischen Transmission oder die Währungshoheit darstellen, sollten die Zentralbanken die zuständige Behörde auffordern können, dem Emittenten dieser vermögenswertereferenzierten Token die Zulassung zu entziehen. Stellen vermögenswertereferenzierte Token eine Bedrohung für das reibungslose Funktionieren von Zahlungssystemen, die geldpolitische Transmission oder die Währungshoheit dar, sollten die Zentralbanken die zuständige Behörde auffordern können, die Menge dieser auszugebenden vermögenswertereferenzierten Token begrenzen oder einen Mindestbetrag für die Mindeststückelung festzulegen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 61","erwgr-61",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 60","erwgr-60",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 59","erwgr-59",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 63","erwgr-63",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 64","erwgr-64",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 65","erwgr-65",[],false]