[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-mindeststeuer-erwgr-22-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"mindeststeuer","zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32022L2523",17334730,"ErwGr. 22","erwgr-22",null,"Erwägungsgründe","Zur effizienten Anwendung des Systems ist es unerlässlich, die Verfahren auf Gruppenebene zu koordinieren. Es wird ein System betrieben werden müssen, das den ungehinderten Informationsfluss innerhalb der multinationalen Unternehmensgruppe und zu den Steuerverwaltungen der Steuerhoheitsgebiete, in denen die Geschäftseinheiten gelegen sind, gewährleistet. Die Hauptverantwortung für die Abgabe der Ergänzungssteuer-Erklärung sollte bei der Geschäftseinheit selbst liegen. Hat die multinationale Unternehmensgruppe eine andere Einheit für die Abgabe der Ergänzungssteuer-Erklärung benannt, so sollte jedoch eine Befreiung von dieser Verantwortung Anwendung finden. Hierbei kann es sich entweder um eine örtliche Einheit oder um eine Einheit aus einem anderen Steuerhoheitsgebiet handeln, welche über eine Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden mit dem Mitgliedstaat der Geschäftseinheit verfügt. Die Informationen, die im Rahmen der Ergänzungssteuer-Erklärung eingereicht werden, sollten es den Steuerverwaltungen an dem Ort, an dem die Geschäftseinheiten gelegen sind, ermöglichen, die Richtigkeit der Ergänzungssteuerschuld einer Geschäftseinheit oder gegebenenfalls der anerkannten nationalen Ergänzungssteuer unter Anwendung innerstaatlicher Verfahren, einschließlich für die Einreichung inländischer Steuererklärungen, zu beurteilen. Weitere Leitlinien, die im GloBE-Umsetzungsrahmen der OECD zu entwickeln sind, sind in dieser Hinsicht für Illustrations- oder Auslegungszwecke von Nutzen und die Mitgliedstaaten könnten sich dafür entscheiden, die diese Leitlinien in ihr nationales Recht aufzunehmen. In Anbetracht der im Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinie erforderlichen Befolgungsanpassungen sollte Gruppen, die erstmals in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, eine Frist von 18 Monaten für die Erfüllung der Informationsanforderungen eingeräumt werden.","MINDESTSTEUER - Erwägungsgründe - ErwGr. 22\n\nZur effizienten Anwendung des Systems ist es unerlässlich, die Verfahren auf Gruppenebene zu koordinieren. Es wird ein System betrieben werden müssen, das den ungehinderten Informationsfluss innerhalb der multinationalen Unternehmensgruppe und zu den Steuerverwaltungen der Steuerhoheitsgebiete, in denen die Geschäftseinheiten gelegen sind, gewährleistet. Die Hauptverantwortung für die Abgabe der Ergänzungssteuer-Erklärung sollte bei der Geschäftseinheit selbst liegen. Hat die multinationale Unternehmensgruppe eine andere Einheit für die Abgabe der Ergänzungssteuer-Erklärung benannt, so sollte jedoch eine Befreiung von dieser Verantwortung Anwendung finden. Hierbei kann es sich entweder um eine örtliche Einheit oder um eine Einheit aus einem anderen Steuerhoheitsgebiet handeln, welche über eine Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden mit dem Mitgliedstaat der Geschäftseinheit verfügt. Die Informationen, die im Rahmen der Ergänzungssteuer-Erklärung eingereicht werden, sollten es den Steuerverwaltungen an dem Ort, an dem die Geschäftseinheiten gelegen sind, ermöglichen, die Richtigkeit der Ergänzungssteuerschuld einer Geschäftseinheit oder gegebenenfalls der anerkannten nationalen Ergänzungssteuer unter Anwendung innerstaatlicher Verfahren, einschließlich für die Einreichung inländischer Steuererklärungen, zu beurteilen. Weitere Leitlinien, die im GloBE-Umsetzungsrahmen der OECD zu entwickeln sind, sind in dieser Hinsicht für Illustrations- oder Auslegungszwecke von Nutzen und die Mitgliedstaaten könnten sich dafür entscheiden, die diese Leitlinien in ihr nationales Recht aufzunehmen. 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