[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-mwst_rl-art-220-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":33,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"mwst_rl","über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-20","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32006L0112",17346921,"Art. 220","art-220",null,"KAPITEL 3 Erteilung von Rechnungen","Jeder Steuerpflichtige stellt in folgenden Fällen eine Rechnung entweder selbst aus oder trägt dafür Sorge, dass eine Rechnung vom Erwerber oder Dienstleistungsempfänger oder in seinem Namen und für seine Rechnung von einem Dritten ausgestellt wird:\n1. Er liefert Gegenstände oder erbringt Dienstleistungen an einen anderen Steuerpflichtigen oder an eine nichtsteuerpflichtige juristische Person.\n2. Er liefert in Artikel 33 genannte Gegenstände.\n3. Er liefert Gegenstände unter den Voraussetzungen des Artikels 138.\n4. Er erhält Vorauszahlungen, bevor eine Lieferung von Gegenständen im Sinne der Nummern 1, 2 und 3 erfolgt ist.\n5. Er erhält Vorauszahlungen von einem anderen Steuerpflichtigen oder einer nichtsteuerpflichtigen juristischen Person, bevor eine Dienstleistung abgeschlossen ist.","MWST_RL - KAPITEL 3 Erteilung von Rechnungen - Abschnitt 3 Ausstellung der Rechnung - Art. 220\n\nJeder Steuerpflichtige stellt in folgenden Fällen eine Rechnung entweder selbst aus oder trägt dafür Sorge, dass eine Rechnung vom Erwerber oder Dienstleistungsempfänger oder in seinem Namen und für seine Rechnung von einem Dritten ausgestellt wird:\n1. Er liefert Gegenstände oder erbringt Dienstleistungen an einen anderen Steuerpflichtigen oder an eine nichtsteuerpflichtige juristische Person.\n2. Er liefert in Artikel 33 genannte Gegenstände.\n3. Er liefert Gegenstände unter den Voraussetzungen des Artikels 138.\n4. Er erhält Vorauszahlungen, bevor eine Lieferung von Gegenständen im Sinne der Nummern 1, 2 und 3 erfolgt ist.\n5. Er erhält Vorauszahlungen von einem anderen Steuerpflichtigen oder einer nichtsteuerpflichtigen juristischen Person, bevor eine Dienstleistung abgeschlossen ist.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 3 Ausstellung der Rechnung",[24,27,30],{"norm_key":25,"title":17,"slug":26},"Art. 219","art-219",{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"Art. 218","art-218",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"Art. 217","art-217",[34,37,40],{"norm_key":35,"title":17,"slug":36},"Art. 221","art-221",{"norm_key":38,"title":17,"slug":39},"Art. 222","art-222",{"norm_key":41,"title":17,"slug":42},"Art. 223","art-223",[],false]