[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-mwst_rl-art-322-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":33,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"mwst_rl","über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-20","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32006L0112",17347023,"Art. 322","art-322",null,"KAPITEL 4 Sonderregelungen für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten","Sofern die Gegenstände für Lieferungen verwendet werden, die der Differenzbesteuerung unterliegen, darf der steuerpflichtige Wiederverkäufer von seiner Steuerschuld folgende Beträge nicht abziehen:\na) die geschuldete oder entrichtete Mehrwertsteuer auf von ihm selbst eingeführte Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten;\nb) die geschuldete oder entrichtete Mehrwertsteuer auf Kunstgegenstände, die ihm vom Urheber oder von dessen Rechtsnachfolgern geliefert werden;\nc) die geschuldete oder entrichtete Mehrwertsteuer auf Kunstgegenstände, die ihm von einem Steuerpflichtigen geliefert werden, der kein steuerpflichtiger Wiederverkäufer ist.","MWST_RL - KAPITEL 4 Sonderregelungen für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten - Abschnitt 2 Sonderregelung für steuerpflichtige Wiederverkäufer Differenzbesteuerung - Art. 322\n\nSofern die Gegenstände für Lieferungen verwendet werden, die der Differenzbesteuerung unterliegen, darf der steuerpflichtige Wiederverkäufer von seiner Steuerschuld folgende Beträge nicht abziehen:\na) die geschuldete oder entrichtete Mehrwertsteuer auf von ihm selbst eingeführte Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten;\nb) die geschuldete oder entrichtete Mehrwertsteuer auf Kunstgegenstände, die ihm vom Urheber oder von dessen Rechtsnachfolgern geliefert werden;\nc) die geschuldete oder entrichtete Mehrwertsteuer auf Kunstgegenstände, die ihm von einem Steuerpflichtigen geliefert werden, der kein steuerpflichtiger Wiederverkäufer ist.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 2 Sonderregelung für steuerpflichtige Wiederverkäufer Differenzbesteuerung",[24,27,30],{"norm_key":25,"title":17,"slug":26},"Art. 321","art-321",{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"Art. 320","art-320",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"Art. 319","art-319",[34,37,40],{"norm_key":35,"title":17,"slug":36},"Art. 323","art-323",{"norm_key":38,"title":17,"slug":39},"Art. 324","art-324",{"norm_key":41,"title":17,"slug":42},"Art. 325","art-325",[],false]